5. Entgeltsätze für Fabrikationsrisikodeckungen
Für Fabrikationsrisikodeckungen wird das Entgelt abhängig vom Länderrisiko, nicht aber vom Käuferrisiko ermittelt. Für das Länderrisiko werden die Länderkategorien 1 – 7 der OECD herangezogen. Die Entgelte sind ebenfalls abhängig von der Risikolaufzeit, d. h. der Fertigungs- oder Fabrikationszeit. Als Fabrikationszeit (FBZ) gilt der Zeitraum zwischen Beginn der Fertigung und dem Lieferende. Die Fabrikationszeit wird in Jahren, und zwar in angefangenen Dreimonatszeiträumen, ermittelt. Somit ergibt sich für die Fabrikationszeit zum Beispiel eine Staffelung von 0,25, 0,50, 0,75, 1,00, 1,25 Jahren etc.
Die Fabrikationszeit wird in die entsprechende Berechnungsformel eingesetzt. Dabei ist danach zu differenzieren, ob alle deckungsfähigen Risiken in die Deckung eingeschlossen sind oder ob die Deckung auf die politischen Risiken (bei Garantien ggf. einschließlich der politischen Insolvenzrisiken) beschränkt ist. Bei der Berechnung des Entgeltsatzes ist auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch zu runden. Der Entgeltbetrag ergibt sich durch Multiplikation dieses Satzes in % mit dem gedeckten Selbstkostenbetrag.