4. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
Eine Kombination von Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung (Höchstbetragsdeckung zur betraglichen Absicherung bestimmter Sachwerte) ist insbesondere bei Bauleistungsgeschäften denkbar. Hier können die Forderungsrisiken bezogen auf die Bauleistungsforderung unter der Lieferantenkreditdeckung, die Sachrisiken für Baugeräte und Ersatzteile hingegen unter einer Gerätedeckung (bzw. Ersatzteillagerdeckung) abgesichert werden. Während die Sachrisiken für Baugeräte auch isoliert, d. h. ohne Deckung der Bauleistungsforderung über eine Lieferantenkreditdeckung und der Ersatzteile über eine Ersatzteillagerdeckung, gedeckt werden können, ist die Ersatzteillagerdeckung nur parallel zu einer Baugerätedeckung möglich. Die Baugerätedeckung ist dann nicht gesondert entgeltpflichtig, wenn die Bauleistungsforderung ebenfalls durch eine Lieferantenkreditdeckung abgesichert wird, die Bauleistungsforderung fortlaufend nach Situationen zu bezahlen ist und der Wert der Baugeräte (ggf. zuzüglich gestellter und in die Lieferantenkreditdeckung eingeschlossener Vertragsgarantien) nicht die Bauleistungsforderung übersteigt.
Abgesehen vom Bereich der Bauleistungsdeckung kommen parallele Sachdeckungen zur Lieferantenkreditdeckung praktisch nicht vor, weil bereits in der Lieferantenkreditdeckung die üblichen Sachrisiken (Beschlagnahme der Ware auf dem Transportweg vor Gefahrübergang) ohne besonderes Entgelt mit abgesichert sind.