Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG)
Exporte absichern als Exporteur
Wir unterstützen Sie bei der Absicherung kurzfristiger Forderungen
Sie möchten kostengünstig und einfach kurzfristige Forderungen mit Zahlungsziel bis zu 12 Monaten absichern? Das funktioniert mit unserer Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG). Diese Form der Hermesdeckung ermöglicht es deutschen Exporteuren, kurzfristige und wiederholte Forderungen mehrerer Besteller in unterschiedlichen Ländern abzusichern.
Gut zu wissen: Ob sich die Deckung für Ihr konkretes Geschäft grundsätzlich eignet, erfahren Sie über nur fünf Fragen im Rahmen des Machbarkeits-Checks. Ebenfalls erhalten Sie eine Prämienindikation im Rahmen des Online-Antrages, d.h. noch vor Antragstellung.
APG im Überblick
Zielgruppe
Deutsche Exportunternehmen mit einem jährlichen deckungsfähigen Exportumsatz von mindestens 500.000 Euro aus verschiedenen Märkten
Laufzeit der abgesicherten Geschäfte
Kurzfristig (bis zu 12 Monaten)
Absicherbare Risiken
Die APG bietet Schutz gegen den Zahlungsausfall insbesondere aufgrund
- der Insolvenz eines Bestellers
- der Nichtzahlung der Forderung innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit (protracted default)
- staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse
- der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen
- der Beschlagnahme der Ware infolge politischer Umstände
- der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung infolge politischer Umstände
Besonderheiten
Noch einfacher und schneller wird die Nutzung der APG durch den APG-Online-Service.
Grundsätzlich sind alle Länder absicherbar. Eine Ausnahme bilden Exporte bis zu 24 Monaten Kreditlaufzeit in EU- und OECD-Kernländer (d.h. EU-Mitgliedsstaaten, Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA und das Vereinigte Königreich).
Ukraine-APG
Um Geschäfte in die Ukraine weiter zu unterstützen, hat der Bund sein Deckungsangebot mit der Ukraine-APG erweitert.
Im Einzelfall können Exporteure, die regelmäßig Waren an verschiedene ukrainische Abnehmer liefern, kurzlaufende Geschäfte unter der neuen Variante der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) gegen Forderungsausfälle absichern. Das Angebot richtet sich an Exporteure, die aktuell keinen APG-Vertrag haben.
Weitere Informationen im EKG-Report 353
Vereinfachtes Prüfungsverfahren für Kleinlimite
Ab dem 1. November 2024 gibt es ein vereinfachtes Prüfungsverfahren. Das vereinfachte Prüfungsverfahren gilt für Limitanträge von APG-Nehmern bis zu einem Betrag von 50.000 Euro. Die Zahlungsbedingungen für diese Geschäfte / Limite dürfen eine Laufzeit von 180 Tagen nicht überschreiten. Bei dem vereinfachten Prüfungsverfahren stellt der APG-Nehmer spezifische Informationen über den ausländischen Kunden zur Verfügung. Dazu gehören eigene Zahlungserfahrungen sowie Bonitätsauskünfte von Auskunfteien.
Entgelt
- Individueller Prozentsatz des monatlichen Umsatzes, der für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt wird.
- Der individuelle Schadenverlauf wird über ein Bonus-/Malus-System berücksichtigt (ab dem dritten Vertragsjahr). Bei einem Vertragswechsel zwischen APG-light und APG wird die erreichte Bonus/Malus-Stufe auf den jeweils neuen Vertrag übertragen.
- Keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren, jedoch wird eine Vertragsgebühr fällig, sobald Limite für vorübergehend nicht marktfähige Risiken bestehen bzw. beantragt werden.
- Zahlung per Lastschriftverfahren auf Wunsch
Selbstbeteiligung
- Im Regelfall 10 % bei wirtschaftlichen Risiken; auf Antrag kann die Selbstbeteiligung gegen Zahlung eines Zusatzentgelts auf 5 % reduziert werden
APG: Ihre Vorteile auf einen Blick
Einfach
Im Rahmen des Machbarkeits-Checks können Sie ganz einfach überprüfen, ob die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung zur Absicherung Ihres Geschäfts geeignet ist.
Digital
Mit unserem APG-Online-Service können Sie u. a.
- Informationen zum APG-Vertrag sowie die gültigen Länderbestimmungen ansehen,
- Limitanträge stellen,
- Umsatzmeldungen abgeben und
- Mitteilungen zum Vertrag direkt an die Euler Hermes Aktiengesellschaft senden.
Kombinierbar
Unsere Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung lässt sich für eine noch bessere Risikoabsicherung mit zahlreichen anderen Absicherungen ergänzen – beispielsweise einer Fabrikationsrisikodeckung, einer Beschlagnahmedeckung, einer Vertragsgarantiedeckung oder einer Avalgarantie.
Wie funktioniert die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung?
Mit einer Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) sichert der Exporteur Forderungen aus grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsgeschäften mit einer Vielzahl von Kunden in verschiedenen Ländern mit einer Kreditlaufzeit von bis zu 12 Monaten ab.
Jetzt ein unverbindliches Angebot anfordern
Auf Basis Ihrer Angaben in den Formularen Vordeklaration und Selbstauskunft können wir Ihnen ein Angebot für eine APG kalkulieren. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare mit Ihrem aktuellen Handelsregisterauszug senden Sie uns eingescannt per E-Mail an Ihren regionalen Firmenberater oder an info@exportkreditgarantien.de.
Downloads Broschüren
Downloads Formulare
FAQ - Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung
Welche ergänzende Absicherungen stehen Ihnen zur Verfügung?
Die Leistungsdeckung kann bei Bedarf ergänzt werden durch
Worin besteht der Unterschied zwischen APG-light und APG?
Bei einer APG-light beträgt das Zahlungsziel der absicherbaren Forderungen bis zu 4 Monate – bei der APG hingegen bis zu 12 Monate.
Müssen alle Forderungen mit ausländischen Käufern abgesichert werden?
Die APG kann weitgehend auf den individuellen Absicherungsbedarf zugeschnitten werden. Der Exporteur kann den Länderkatalog innerhalb der absicherbaren Länder selbst bestimmen. Lediglich ein Mindestmaß an Risikomischung muss gewährleistet sein. Ist ein Land einbezogen, müssen alle deckungsfähigen Forderungen gegen private Unternehmen in diesem Land zur Deckung angeboten werden (Mindestdeckungsbereich), sofern der Forderungsbestand pro Kunde 15.000 Euro überschreitet (Anbietungsgrenze). Für darunter liegende Forderungsbestände kann ein Limit beantragt werden, eine Verpflichtung besteht nicht. Akkreditivbesicherte Forderungen, Umsätze mit verbundenen ausländischen Unternehmen (insbesondere Tochtergesellschaften) sowie Forderungen gegen öffentliche Kunden können – pro Vertragsjahr und Land – in die APG eingeschlossen werden (Wahlmöglichkeit).
Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
Der APG-Vertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr; ca. 2 Monate vor Ablauf macht der Bund dem Exporteur ein Verlängerungsangebot. Der Deckungsschutz für die einzelnen Forderungen beginnt mit der jeweiligen Versendung der Waren oder Leistungserbringung. Voraussetzung ist allerdings, dass die Forderung am Tag der Versendung oder Leistungserbringung Platz im Limit gefunden hat oder später nachgerückt ist. Der Bund haftet für eine gedeckte Forderung, bis sie vollständig erfüllt ist.
Kann die Deckung für eine Refinanzierung genutzt werden?
Die sich aus der APG ergebenden Ansprüche können – isoliert oder zusammen mit den Exportforderungen – zu Refinanzierungszwecken an Kreditinstitute sowie an Forfaitierungsgesellschaften abgetreten werden.
Sie haben weitere Fragen zur Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung?
Unsere Kundenberater stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um die APG zur Verfügung und führen Sie, falls gewünscht, Schritt für Schritt durch den Antragsprozess.