Produktübersicht für Exporteure
Alle Absicherungsformen für Ihre Auslandsgeschäfte auf einen Blick
Mehrere Exportgeschäfte / Sammelgeschäfte
an einen oder mehrere ausländische Besteller in einem oder mehreren Ländern ab.
Revolvierende
Lieferantenkredit-
deckung
Die Revolvierende Lieferantenkreditdeckung ermöglicht die Absicherung kurzfristiger Forderungen deutscher Exporteure, die einen ausländischen Besteller in laufender Geschäftsbeziehung mehrmals beliefern. Die Deckung hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch, sofern sie nicht durch rechtzeitige Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf beendet wird.
Schutz vor Forderungsausfall aus wiederkehrenden Auslandsgeschäften – ein Besteller, ein Land
- Kurzfristig: Bis zu 12 Monaten Zahlungsziel (im Ausnahmefall bis zu 24 Monaten)
Ausfuhr-Pauschal-
Gewährleistung (APG)
Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) ist eine kostengünstige und einfach zu handhabende Absicherung kurzfristiger Forderungen (Zahlungsziel bis zu 12 Monaten) für deutsche Exporteure, die wiederholt mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefern. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr, ca. 2 Monate vor Ablauf erhält der Exporteur ein Verlängerungsangebot.
Schutz vor Forderungsausfall bei deckungsfähigen Exportumsätzen von mind. 500.000 Euro aus wiederholten Auslandsgeschäften – mehrere Besteller, mehrere Länder
- Kurzfristig: Bis zu 12 Monaten Zahlungsziel
Ausfuhr-Pauschal-
Gewährleistung-light (APG-light)
Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light) ist eine kostengünstige und einfach zu handhabende Absicherung kurzfristiger Forderungen (Zahlungsziel bis zu 4 Monaten) für deutsche Exporteure, die wiederholt mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefern. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch, sofern er nicht durch fristgemäße Kündigung beendet wird.
Schutz vor Forderungsausfall aus deckungsfähigen Exportumsätzen aus wiederholten Auslandsgeschäften – mehrere Besteller, mehrere Länder
- Kurzfristig: Bis zu 4 Monaten Zahlungsziel
Exportgeschäfte mit einem Besteller
Hermesdeckungen click&cover EXPORT
Hermesdeckungen click&cover EXPORT ermöglichen es deutschen Exportunternehmen, eine Forderung aus einem einzelnen Ausfuhrgeschäft (Warenlieferung oder Dienstleistung) online und für einfach gelagerte Exportgeschäfte schnell abzusichern.
Durch die schnelle Bearbeitung gerade im KMU-Segment wird diese Deckungsvariante nur für standardisierte Transaktionen angeboten. Im Kern steht sie für Geschäfte der Länderkategorien 1 – 5 mit Kreditlaufzeiten bis zu 5 Jahren zur Verfügung.
Schutz vor Forderungsausfall aus einzelnen Exportgeschäften
- Kurzfristig: Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
- Mittel-/langfristig: ab 24 Monaten bis zu 5 Jahren Zahlungsziel
Lieferantenkreditdeckung
Die Lieferantenkreditdeckung ermöglicht es deutschen Exportunternehmen, eine Forderung aus einem einzelnen Ausfuhrgeschäft (Warenlieferung oder Dienstleistung) abzusichern.
Schutz vor Forderungsausfall aus einzelnen Exportgeschäften
- Kurzfristig: Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
- Mittel-/langfristig: Ab 24 Monaten Zahlungsziel
Leasingdeckung
Mit der Leasingdeckung sichert ein deutscher Leasinggeber (Produzent/Exporteur oder Leasinggesellschaft) seine Leasingforderung aus einem grenzüberschreitenden Leasinggeschäft gegenüber einem ausländischen Leasingnehmer ab.
Schutz vor Forderungsausfall aus einzelnen Exportgeschäften
- Kurzfristig: Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
- Mittel-/langfristig: Ab 24 Monaten Zahlungsziel
Leistungsdeckung
Mit einer Leistungsdeckung sichert ein deutscher Exporteur/Auftragnehmer eine Forderung aus einem Exportgeschäft ab, das die Erbringung von Leistungen zum Gegenstand hat, die nicht im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Waren stehen.
Schutz vor Forderungsausfall aus einzelnen Exportgeschäften
- Kurzfristig: Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
- Mittel-/langfristig: Ab 24 Monaten Zahlungsziel
Ergänzende Absicherungen
die im Rahmen des Geschäfts auftreten können.
Vertragsgarantiedeckung
Die Vertragsgarantiedeckung ermöglicht deutschen Exporteuren, die zur Absicherung ihrer eigenen vertraglichen Verpflichtungen eine Garantie gegenüber dem ausländischen Besteller herauslegen müssen, sich vor Verlusten aus einer politisch bedingten oder widerrechtlichen Ziehung dieser Garantie zu schützen.
Schutz vor bestimmten Garantieansprüchen des Bestellers aus dem Vertrag
Avalgarantie
(als Antragssteller)
Die Avalgarantie ist eine Ergänzung zur Vertragsgarantiedeckung und zur Sicherheit des Garantiestellers, um das Regressrisiko auf den Exporteur im wesentlichen Umfang abzunehmen. Sie ermöglicht es deutschen Exporteuren, die eigene Kreditlinie zu entlasten. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen können dadurch ihre Liquidität verbessern.
Schutz vor Regressansprüchen von Finanzierungsinstituten
Forfaitierungsgarantie
Die Forfaitierungsgarantie erleichtert es dem Exporteur, sein bundesdedecktes Small-Ticket-Geschäft zu refinanzieren. Sie verschafft dem Exporteur mehr Liquidität und stärkt seine Position im internationalen Wettbewerb.
Zum Schutz vor Forderungen aus grenzüberschreitenden Liefergeschäften mit einem Auftragswert von bis zu 10 Mio. Euro (bzw. Euro-Gegenwert).
- Kurzfristig (bis zu 2 Jahren)
- Mittel-/langfristig (2 Jahre und mehr)
Wie Sie mit der Forfaitierung Ihren Finanzierungsspielraum bei Auslandsgeschäften erweitern können, erfahren Sie auf unserer Produktseite:
Beschlagnahmerisikodeckung
Die Beschlagnahmerisikodeckung ermöglicht es deutschen Exporteuren, ihre typischen Risiken bei solchen Geschäften im Ausland abzusichern, bei denen bei Grenzüberschreitung der Ware noch nicht feststeht, ob diese überhaupt oder endgültig im Ausland abgesetzt wird (z.B. Lieferung in ein Konsignationslager oder Kauf auf Probe) oder der Verkauf primär nicht beabsichtigt ist (z.B. Lieferungen in ein Zoll- oder Messelager).
Schutz vor Beschlagnahmerisiken aus einzelnen oder wiederkehrenden Exportgeschäften, im Wesentlichen durch Verlust oder Beschädigung der Ware aus politischen Gründen
- Kurzfristig: Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
- Mittel-/langfristig: Ab 24 Monaten Zahlungsziel
Spezifische Exportgeschäfte
oder Strukturierten Finanzierungen ab.
Förderung klimafreundlicher Exporte
Der globale Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen der nächsten Jahre. Die Bundesregierung unterstützt auch durch Initiativen im Bereich der Exportförderung die Weiterentwicklung und den Transfer von klimafreundlicher, effizienter Hochtechnologie.
Besondere Bedingungen / Schutz vor Forderungsausfall durch verbesserte Konditionen
- Bis zu 22 Jahren Zahlungsziel
- Bis zu 70% ausländische Zulieferungen
Projektfinanzierung
Projektfinanzierungen beziehen sich auf Großprojekte, bei denen die Betriebskosten und der Schuldendienst für aufgenommene Fremdmittel aus dem Projekt selbst erwirtschaftet werden. Im Mittelpunkt steht eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Einzweckgesellschaft (Special Purpose Company "SPC"), die als Zahlungsverpflichtete auftritt. Es handelt sich somit um eine an den eigenen Einnahmen des Projekts orientierte Finanzierungsform ("cashflow related lending") außerhalb der Bilanz des Investors ("off balance sheet financing").
Zum Schutz vor einem Forderungsausfall bei großvolumigen Investitionsvorhaben können die wirtschaftlich selbstständigen Einzweckgesellschaften (SPCs) Fabrikationsrisiken und Nichtauszahlungsrisiken ebenso absichern wie Banken die Uneinbringlichkeit von Darlehensforderungen.
Schiffsfinanzierung
Schiffsfinanzierungen erfordern ein maßgeschneidertes Absicherungskonzept als Grundlage wettbewerbsfähiger Finanzierungslösungen deutscher Werften und der Zulieferindustrie. Auf Basis flexibler Lösungen im Rahmen der Exportkreditgarantien ist dabei sowohl die Absicherung von Neubauten (z.B. Passagierschiffen, Containerschiffen oder Produktentankern, RoRo-Fähren, etc.) als auch beispielsweise die des Umbaus von bestehenden Schiffen möglich.
Schutz vor Forderungsausfall im Besonderen langfristiger Finanzierungen
- bis zu 12 Jahren Zahlungsziel