Bild: Perspektive von oben auf ein Containerschiff im Hafen

Produktübersicht für Exporteure

Alle Absicherungsformen für Ihre Auslandsgeschäfte auf einen Blick

Mehrere Exportgeschäfte / Sammelgeschäfte

Sichern Sie Ihre Forderungen aus wiederkehrenden Exportgeschäften / Sammelgeschäften 
an einen oder mehrere ausländische Besteller in einem oder mehreren Ländern ab.

Revolvierende
Lieferantenkredit-
deckung

Die Revolvierende Lieferantenkreditdeckung ermöglicht die Absicherung kurzfristiger Forderungen deutscher Exporteure, die einen ausländischen Besteller in laufender Geschäftsbeziehung mehrmals beliefern. Die Deckung hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch, sofern sie nicht durch rechtzeitige Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf beendet wird. 

Schutz vor Forderungsausfall aus wiederkehrenden Auslandsgeschäften – ein Besteller, ein Land

  • Kurzfristig: Bis zu 12 Monaten Zahlungsziel (im Ausnahmefall bis zu 24 Monaten)

Ausfuhr-Pauschal-
Gewährleistung (APG)

Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) ist eine kostengünstige und einfach zu handhabende Absicherung kurzfristiger Forderungen (Zahlungsziel bis zu 12 Monaten) für deutsche Exporteure, die wiederholt mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefern. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr, ca. 2 Monate vor Ablauf erhält der Exporteur ein Verlängerungsangebot. 

Schutz vor Forderungsausfall bei deckungsfähigen Exportumsätzen von mind. 500.000 Euro aus wiederholten Auslandsgeschäften – mehrere Besteller, mehrere Länder

  • Kurzfristig: Bis zu 12 Monaten Zahlungsziel

Ausfuhr-Pauschal-
Gewährleistung-light (APG-light)

Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light) ist eine kostengünstige und einfach zu handhabende Absicherung kurzfristiger Forderungen (Zahlungsziel bis zu 4 Monaten) für deutsche Exporteure, die wiederholt mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefern. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch, sofern er nicht durch fristgemäße Kündigung beendet wird. 

Schutz vor Forderungsausfall aus deckungsfähigen Exportumsätzen aus wiederholten Auslandsgeschäften – mehrere Besteller, mehrere Länder

  • Kurzfristig: Bis zu 4 Monaten Zahlungsziel

Exportgeschäfte mit einem Besteller

Sichern Sie sich gegen Forderungen aus einzelnen Exportgeschäften ab.
Bild: Perspektive von oben auf ein Containerschiff im Hafen

Hermesdeckungen click&cover EXPORT

Hermesdeckungen click&cover EXPORT ermöglichen es deutschen Exportunternehmen, eine Forderung aus einem einzelnen Ausfuhrgeschäft (Warenlieferung oder Dienstleistung) online und für einfach gelagerte Exportgeschäfte schnell abzusichern.

Durch die schnelle Bearbeitung gerade im KMU-Segment wird diese Deckungsvariante nur für standardisierte Transaktionen angeboten. Im Kern steht sie für Geschäfte der Länderkategorien 1 – 5 mit Kreditlaufzeiten bis zu 5 Jahren zur Verfügung.

Schutz vor Forderungsausfall aus einzelnen Exportgeschäften

  • Kurzfristig: Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
  • Mittel-/langfristig: ab 24 Monaten bis zu 5 Jahren Zahlungsziel
Bild: Eine Mitarbeiterin zeigt einem Kollegen etwas auf einem Tablet

Lieferantenkreditdeckung
 

Die Lieferantenkreditdeckung ermöglicht es deutschen Exportunternehmen, eine Forderung aus einem einzelnen Ausfuhrgeschäft (Warenlieferung oder Dienstleistung) abzusichern.

Schutz vor Forderungsausfall aus einzelnen Exportgeschäften

  • Kurzfristig: Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
  • Mittel-/langfristig: Ab 24 Monaten Zahlungsziel

Leasingdeckung
 

Mit der Leasingdeckung sichert ein deutscher Leasinggeber (Produzent/Exporteur oder Leasinggesellschaft) seine Leasingforderung aus einem grenzüberschreitenden Leasinggeschäft gegenüber einem ausländischen Leasingnehmer ab.

Schutz vor Forderungsausfall aus einzelnen Exportgeschäften

  • Kurzfristig: Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
  • Mittel-/langfristig: Ab 24 Monaten Zahlungsziel

Leistungsdeckung
 

Mit einer Leistungsdeckung sichert ein deutscher Exporteur/Auftragnehmer eine Forderung aus einem Exportgeschäft ab, das die Erbringung von Leistungen zum Gegenstand hat, die nicht im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Waren stehen.

Schutz vor Forderungsausfall aus einzelnen Exportgeschäften

  • Kurzfristig: Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
  • Mittel-/langfristig: Ab 24 Monaten Zahlungsziel

Fabrikationsrisiko-
deckung

Die Fabrikationsrisikodeckung ermöglicht es deutschen Exporteuren, die im Zusammenhang mit einem Ausfuhrgeschäft anfallenden Produktionskosten abzusichern.

Schutz vor Fabrikationsrisiken aus einzelnen Exportgeschäften

Ergänzende Absicherungen

Sichern Sie sich gegen weitere Risiken ab,
die im Rahmen des Geschäfts auftreten können.

Vertragsgarantiedeckung

Die Vertragsgarantiedeckung ermöglicht deutschen Exporteuren, die zur Absicherung ihrer eigenen vertraglichen Verpflichtungen eine Garantie gegenüber dem ausländischen Besteller herauslegen müssen, sich vor Verlusten aus einer politisch bedingten oder widerrechtlichen Ziehung dieser Garantie zu schützen.

Schutz vor bestimmten Garantieansprüchen des Bestellers aus dem Vertrag

Avalgarantie 
(als Antragssteller)

Die Avalgarantie ist eine Ergänzung zur Vertragsgarantiedeckung und zur Sicherheit des Garantiestellers, um das Regressrisiko auf den Exporteur im wesentlichen Umfang abzunehmen. Sie ermöglicht es deutschen Exporteuren, die eigene Kreditlinie zu entlasten. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen können dadurch ihre Liquidität verbessern.

Schutz vor Regressansprüchen von Finanzierungsinstituten

Forfaitierungsgarantie 

Die Forfaitierungsgarantie erleichtert es dem Exporteur, sein bundesgedecktes Small-Ticket-Geschäft zu refinanzieren. Sie verschafft dem Exporteur mehr Liquidität und stärkt seine Position im internationalen Wettbewerb.

Zum Schutz vor Forderungen aus grenzüberschreitenden Liefergeschäften mit einem Auftragswert von bis zu 10 Mio. Euro (bzw. Euro-Gegenwert).

  • Kurzfristig (bis zu 2 Jahren)
  • Mittel-/langfristig (2 Jahre und mehr)

Wie Sie mit der Forfaitierung Ihren Finanzierungsspielraum bei Auslandsgeschäften erweitern können, erfahren Sie auf unserer Produktseite:

Beschlagnahmerisikodeckung

Die Beschlagnahmerisikodeckung ermöglicht es deutschen Exporteuren, ihre typischen Risiken bei solchen Geschäften im Ausland abzusichern, bei denen bei Grenzüberschreitung der Ware noch nicht feststeht, ob diese überhaupt oder endgültig im Ausland abgesetzt wird (z.B. Lieferung in ein Konsignationslager oder Kauf auf Probe) oder der Verkauf primär nicht beabsichtigt ist (z.B. Lieferungen in ein Zoll- oder Messelager).

Schutz vor Beschlagnahmerisiken aus einzelnen oder wiederkehrenden Exportgeschäften, im Wesentlichen durch Verlust oder Beschädigung der Ware aus politischen Gründen

  • Kurzfristig: Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
  • Mittel-/langfristig: Ab 24 Monaten Zahlungsziel

Spezifische Exportgeschäfte

Sichern Sie Ihre Forderungen aus Projektfinanzierungen 
oder Strukturierten Finanzierungen ab.

Bauleistungsdeckung
 

Die Bauleistungsdeckung ermöglicht es deutschen Exporteuren, die typischen Risiken bei Baugeschäften im Ausland abzusichern.

Schutz vor Forderungsausfall aus einem einzelnen Auslandsgeschäft

Förderung klimafreundlicher Exporte

Der globale Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen der nächsten Jahre. Die Bundesregierung unterstützt auch durch Initiativen im Bereich der Exportförderung die Weiterentwicklung und den Transfer von klimafreundlicher, effizienter Hochtechnologie.

Besondere Bedingungen / Schutz vor Forderungsausfall durch verbesserte Konditionen 

  • Bis zu 22 Jahren Zahlungsziel
  • Bis zu 70% ausländische Zulieferungen

Projektfinanzierung

Projektfinanzierungen beziehen sich auf Großprojekte, bei denen die Betriebskosten und der Schuldendienst für aufgenommene Fremdmittel aus dem Projekt selbst erwirtschaftet werden. Im Mittelpunkt steht eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Einzweckgesellschaft (Special Purpose Company "SPC"), die als Zahlungsverpflichtete auftritt. Es handelt sich somit um eine an den eigenen Einnahmen des Projekts orientierte Finanzierungsform ("cashflow related lending") außerhalb der Bilanz des Investors ("off balance sheet financing").

Zum Schutz vor einem Forderungsausfall bei großvolumigen Investitionsvorhaben können die wirtschaftlich selbstständigen Einzweckgesellschaften (SPCs) Fabrikationsrisiken und Nichtauszahlungsrisiken ebenso absichern wie Banken die Uneinbringlichkeit von Darlehensforderungen.

Schiffsfinanzierung

Schiffsfinanzierungen erfordern ein maßgeschneidertes Absicherungskonzept als Grundlage wettbewerbsfähiger Finanzierungslösungen deutscher Werften und der Zulieferindustrie. Auf Basis flexibler Lösungen im Rahmen der Exportkreditgarantien ist dabei sowohl die Absicherung von Neubauten (z.B. Passagierschiffen, Containerschiffen oder Produktentankern, RoRo-Fähren, etc.) als auch beispielsweise die des Umbaus von bestehenden Schiffen möglich.

Schutz vor Forderungsausfall im Besonderen langfristiger Finanzierungen

- bis zu 12 Jahren Zahlungsziel

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