Klimafreundliche Energie
Klimakategorie | Neubau und Nachrüstungen von Anlagen |
Deckungs-erleichterung („Grüne Kategorie“) | Gemäß des OECD Climate Change Sector Understanding (CCSU Appendix I)1 Strom- und/oder thermische Energieerzeugung auf Basis von: Windenergie2
Projekte in den folgenden Bereichen, die die einschlägigen Anforderungen der EU-Taxonomie2 erfüllen:
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1 Im CCSU vom 17. Juli 2023 sind diese Energieerzeugungsformen in Appendix I, Project Class A, Type 1 und Type 2 aufgelistet.
2 Anforderungen gem. der Substantial Contribution Criteria for Climate Change Mitigation der EU-Taxonomie gemäß der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der EU-Kommission vom 04.06.2021 sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 der EU-Kommission vom 09.03.2022 mit Ausnahme der Aktivitäten in den Abschnitten 4.26, 4.27 und 4.28 (Aktivitäten mit Bezug zu Kernenergie).
3 Grüner und, soweit in der Markthochlaufphase notwendig, kohlenstoffarmer blauer, türkiser und oranger Wasserstoff, dessen Herstellung die einschlägigen Anforderungen der EU-Taxonomie und der Nationalen Wasserstoffstrategie erfüllt.
4 Idealerweise erneuerbare Gase, ansonsten emissionsarme Gase – oder auch CO2-arme Gase laut EU-Taxonomie –, d.h. Gase, die während ihres gesamten Lebenszyklus mindestens 70% weniger Treibhausgasemissionen als fossiles Erdgas verursachen.
5 Idealerweise Strom aus erneuerbaren Quellen, ansonsten emissionsarmer Strom laut EU-Taxonomie, d.h. Strom, der unter dem für die Erzeugung geltenden Schwellenwert von 100g CO2-e/kWh, gemessen auf Lebenszyklusbasis, liegt und nicht aus Nuklearenergie gewonnen wird.
6 Gemäß der Nationalen Wasserstoffstrategie.