1. Grundlagen
Die OECD-Mindestprämienregeln umfassen Kredite mit einer Laufzeit von zwei Jahren und länger. Diese werden im deutschen System für mittel- und langfristige Forderungsdeckungen angewendet.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass andere Produkte, also die Fabrikationsrisikodeckungen, Nebendeckungen und das Kurzfristgeschäft (Einzeldeckungen und Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen) von den OECD-Regeln nicht berührt sind.
Gleichwohl ist es im deutschen System von elementarer Bedeutung, für die kurzfristigen Einzeldeckungen ein Prämiensystem zu schaffen, das keine Wertungswidersprüche zu den Prämien für mittel-/langfristige Einzeldeckungen aufweist. Dabei gilt es sicherzustellen, dass der Übergang der Prämiensätze vom kurz- zum mittel-/langfristigen Geschäft nahtlos erfolgt, sodass zwischen den Prämiensätzen für ein 23-Monatsgeschäft und denen für ein 24-Monatsgeschäft keine erkennbaren Brüche bestehen.