3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
Bei den Deckungstypen Forderungsdeckung, Selbstkostendeckung, Sachdeckung und Gegengarantiedeckung ist der gedeckte Schadensfall unterschiedlich definiert, wie aus dieser Tabelle ersichtlich:
"Deckungstyp"
| SchadenDeckungsgegenstand = Entschädigungsgegenstand | Risiken / Ursachen / Umstände | |
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Wirtschaftliche / sonstige | Politische | ||
Forderungsdeckung
| Uneinbringlichkeit der Forderung
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(Selbst-) Kostendeckungen
| Kostenaufwendungen (Selbstkosten) werden durch den Importeur nicht vergütet, weil es nicht zur Durchführung des Exportvertrages kommt
| Vetragsdurchführung unmöglich oder unzumutbar, weil
| Versendungshindernis durch
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Fertigungs- / Versendungsstopp, weil eines der vorsteneden Risiken sich erhöht hat
| Vertragsdurchführung unmögliche, weil
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Nach Kündigung Nichtzahlung von Stornierungskosten innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit
| Fertiungs- / Versendungsstopp, weil eines der vorstehenden Risiken sich erhöht hat
| ||
Sachdeckung
| Bei realisiertem Schaden: Untergang / Wertminderung der Sache (Sachwert)
| ./. |
(jeweils: Ausfall nicht innerhalb von 6 Monaten ersetzt + Schadensersatz nicht gesetzlich gewährleistet) |
zusätzlich bei Lagerdeckung
| Bei drohendem Schaden: Entstehen von Rücktransportkosten, Realisierung eines Mindererlöses bei anderweitiger Verwertung
| ./. | Drohende Realisierung eines der vorstehenden Risiken
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Gegengarantiedeckung
| Verlust des Garantiebetrages
| Uneinbringlichkeit des nachgewiesenen Anspruchs auf Rückzahlung nach widerrechtlicher Inanspruchnahme aus sonstigen, nichtpolitischen Gründen – unfair calling –
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| Uneinbringlichkeit der Forderung bei Airbus- und Verbriefungsgarantie
| Nichtzahlung bei Fälligkeit (bei Airbusgarantie hinsichtlich der ersten Rate 15 Tage nach Fälligkeit)
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Abfluss des Garantiebetrages bei Avalgarantie
| Formal ordnungsgemäße Ziehung des Garantiebetrages durch den Begünstigten, materiell Erfüllung des Aufwendungsersatzanspruches gegen den Exporteur als Auftraggeber
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