Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
Exporte absichern als Exporteuer
Wir unterstützen Sie bei der Kreditabsicherung in laufenden Geschäftsbeziehungen
Sie möchten kurzfristige Forderungen gegen ausländische Besteller in laufenden Geschäftsbeziehungen absichern? Das funktioniert mit unserer revolvierenden Lieferantenkreditdeckung. Diese Form der Hermesdeckung ermöglicht es deutschen Exporteuren, kurzfristige Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen mit einem ausländischen Besteller abzusichern. Die revolvierende Lieferantenkreditdeckung ist jedoch nur bei laufenden Geschäftsbeziehungen mit mehrmaligen Lieferungen möglich.
Gut zu wissen: Ob sich die Deckung für Ihr konkretes Geschäft grundsätzlich eignet, erfahren Sie über nur fünf Fragen im Rahmen des Machbarkeits-Checks. Ebenfalls erhalten Sie eine Prämienindikation im Rahmen des Online-Antrages, d.h. noch vor Antragstellung.
Revolvierende Lieferantenkreditdeckung im Überblick
Zielgruppe
Deutsche Exportunternehmen
Laufzeit der abgesicherten Geschäfte
Kurzfristig (bis zu 12 Monaten, im Ausnahmefall bis zu 24 Monaten)
Absicherbare Risiken
Die revolvierende Lieferantenkreditdeckung bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall insbesondere aufgrund
- der Insolvenz des Bestellers
- der Nichtzahlung der Forderung innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit (protracted default)
- staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse
- der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen
- der Beschlagnahme der Ware aufgrund politischer Umstände
Besonderheiten
Grundsätzlich sind alle Länder absicherbar. Eine Ausnahme bilden Exporte bis zu zwei Jahren Kreditlaufzeit in EU- und OECD-Kernländer (d.h. EU-Mitgliedsstaaten, Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA und das Vereinigte Königreich).
Entgelt
- Ein bestimmter Prozentsatz des gedeckten Auftragswertes (ohne Zinsen) sowie spezielle Bearbeitungsgebühren
- Im ersten Vertragsjahr fällt ein Vorausentgelt an, das dann mit dem Entgelt für die einzelnen Geschäfte verrechnet wird.
- Die Detailberechnung ist über ein Rechentool möglich
Selbstbeteiligung
- 5 % bei politischen Risiken
- Im Regelfall 15 % bei wirtschaftlichen Risiken; auf Antrag kann die Selbstbeteiligung gegen Zahlung eines Zusatzentgelts auf 5 % reduziert werden
Revolvierende Lieferantenkreditdeckung: Ihre Vorteile auf einen Blick
Einfach
Im Rahmen des Machbarkeits-Checks können Sie ganz einfach überprüfen, ob die revolvierende Lieferantenkreditdeckung zur Absicherung Ihres Geschäfts geeignet ist.
Kombinierbar
Unsere revolvierende Lieferantenkreditdeckung lässt sich für eine noch bessere Risikoabsicherung mit zahlreichen anderen Absicherungen ergänzen – beispielsweise einer Fabrikationsrisikodeckung, einer Beschlagnahmedeckung, einer Vertragsgarantiedeckung oder einer Avalgarantie.
Wie funktioniert die revolvierende Lieferantenkreditdeckung?
Die Revolvierende Lieferantenkreditdeckung ermöglicht die Absicherung kurzfristiger Forderungen deutscher Exporteure, die einen ausländischen Besteller in laufender Geschäftsbeziehung mehrmals beliefern. Die Deckung hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch, sofern sie nicht durch fristgemäße Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf beendet wird.
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FAQ revolvierende Lieferantenkreditdeckung
Welche ergänzenden Absicherungen stehen Ihnen zur Verfügung?
Die Leistungsdeckung kann bei Bedarf ergänzt werden durch
Müssen alle Forderungen mit ausländischen Käufern abgesichert werden?
Grundsätzlich müssen alle Forderungen gegen den ausländischen Käufer in die revolvierende Lieferantenkreditdeckung einbezogen werden, sofern sie den festgelegten Zahlungsbedingungen entsprechen (Andienungspflicht). Hiervon ausgenommen sind Forderungen, die gegen ein Akkreditiv zahlbar sind. Auf Wunsch des Exporteurs können solche Forderungen jedoch – pro Vertragsperiode – in die revolvierende Lieferantenkreditdeckung einbezogen werden. Hierbei hat er zudem die Wahl, die Deckung für Forderungen, die durch Sichtakkreditive abgesichert sind, auf die politischen Risiken zu beschränken (Einbeziehungsrecht). Der Exporteur kann somit den Umfang des Deckungsschutzes in einem gewissen Maße selbst bestimmen.
Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
Die revolvierende Lieferantenkreditdeckung hat eine Laufzeit von einem Jahr. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sie sich automatisch von Jahr zu Jahr. Der Deckungsschutz für die einzelnen Forderungen beginnt mit der jeweiligen Versendung der Waren. Voraussetzung ist allerdings deren ordnungsgemäße Mitteilung im Rahmen einer monatlichen Umsatzmeldung. Dazu werden auf einem besonderen Formular alle Umsätze des Vormonats angegeben. Der Bund haftet für eine unter Deckungsschutz stehende Forderung, bis sie vollständig erfüllt ist. Die Fortsetzung der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung über das Vertragsjahr hinaus spielt dafür keine Rolle.
Sie haben weitere Fragen zur revolvierenden Lieferantenkreditdeckung?
Unsere Kundenberater stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um die revolvierende Lieferantenkreditdeckung zur Verfügung und führen Sie, falls gewünscht, Schritt für Schritt durch den Antragsprozess.