Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light)
Risikoabsicherung in Schwellen- und Entwicklungsländern
Wir unterstützen Sie bei der Absicherung kurzfristiger Forderungen
Sie möchten kostengünstig und einfach kurzfristige Forderungen mit Zahlungsziel bis zu 4 Monaten absichern? Das funktioniert mit unserer Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light). Diese Form der Hermesdeckung ermöglicht es deutschen Exporteuren, kurzfristige und wiederholte Forderungen mehrerer Besteller in unterschiedlichen Ländern abzusichern.
Gut zu wissen: Ob sich die Deckung für Ihr konkretes Geschäft grundsätzlich eignet, erfahren Sie über nur fünf Fragen im Rahmen des Machbarkeits-Checks. Ebenfalls erhalten Sie eine Prämienindikation im Rahmen des Online-Antrages, d.h. noch vor Antragstellung.
APG-light im Überblick
Zielgruppe
Deutsche Exportunternehmen mit einem deckungsfähigen Exportumsatz aus verschiedenen Märkten; es besteht keine Begrenzung durch eine Höchstumsatzgrenze, die bei Überschreiten einen Wechsel in die APG erfordern würde.
Laufzeit der abgesicherten Geschäfte
Kurzfristig (bis zu 4 Monaten)
Absicherbare Risiken
Die APG-light bietet Schutz vor
- der Nichtzahlung der Forderung innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit (protracted default)
Besonderheiten
Noch einfacher und schneller wird die Nutzung der APG-light durch den APG-Online-Service.
Eine Einbeziehung akkreditivbesicherter Forderungen oder von Forderungen mit ausländischen verbundenen Unternehmen ist nicht möglich. Auch können Leistungen nicht abgesichert werden.
Grundsätzlich können Sie alle Länder in den Deckungsschutz einbeziehen. Eine Ausnahme bilden Exporte mit Kreditlaufzeiten bis zu zwei Jahren in EU- und OECD-Kernländer (d.h. EU-Mitgliedsstaaten, sowie Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA und das Vereinigte Königreich).
Vereinfachtes Prüfungsverfahren für Kleinlimite
Ab dem 1. November 2024 gibt es ein vereinfachtes Prüfungsverfahren. Das vereinfachte Prüfungsverfahren gilt für Limitanträge von APG-Nehmern bis zu einem Betrag von 50.000 Euro. Die Zahlungsbedingungen für diese Geschäfte / Limite dürfen eine Laufzeit von 180 Tagen nicht überschreiten. Bei dem vereinfachten Prüfungsverfahren stellt der APG-Nehmer spezifische Informationen über den ausländischen Kunden zur Verfügung. Dazu gehören eigene Zahlungserfahrungen sowie Bonitätsauskünfte von Auskunfteien.
Entgelt
- Anfangsentgeltsatz: 0,80 % des monatlichen Umsatzes (Mindestentgelt pro Vertragsjahr: 1.000 Euro)
- Der individuelle Schadenverlauf wird über ein Bonus/Malus-System berücksichtigt (ab dem dritten Vertragsjahr; Bandbreite von 0,60 % bis 1,05 %). Bei einem Vertragswechsel zwischen APG und APG-light wird die erreichte Bonus/Malus-Stufe auf den jeweils neuen Vertrag übertragen.
- Keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren, jedoch wird eine Vertragsgebühr fällig, sobald Limite für vorübergehend nicht marktfähige Risiken bestehen bzw. beantragt werden.
- Zahlung per Lastschriftverfahren
Selbstbeteiligung
- 10 % bei allen Risiken
APG-light: Ihre Vorteile auf einen Blick
Einfach
Im Rahmen des Machbarkeits-Checks können Sie ganz einfach überprüfen, ob die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light zur Absicherung Ihres Geschäfts geeignet ist.
Digital
Mit unserem APG-Online-Service können Sie u. a.
- Informationen zum APG-Vertrag sowie die gültigen Länderbestimmungen ansehen,
- Limitanträge stellen,
- Umsatzmeldungen abgeben und
- Mitteilungen zum Vertrag direkt an die Euler Hermes Aktiengesellschaft senden.
Kombinierbar
Unsere Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light lässt sich für eine noch bessere Risikoabsicherung mit zahlreichen anderen Absicherungen ergänzen – beispielsweise einer Fabrikationsrisikodeckung, einer Beschlagnahmedeckung, einer Vertragsgarantiedeckung oder einer Avalgarantie.
Wie funktioniert die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light?
Mit einer Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light) sichert der Exporteur Forderungen aus grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsgeschäften mit einer Vielzahl von Kunden in verschiedenen Ländern mit einer Kreditlaufzeit von bis zu 4 Monaten ab.
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FAQ - Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light
Welche ergänzenden Absicherungen stehen Ihnen zur Verfügung?
Die Leistungsdeckung kann bei Bedarf ergänzt werden durch
Was ist der Unterschied zwischen APG-light und APG?
Bei einer APG-light beträgt das Zahlungsziel der absicherbaren Forderungen bis zu 4 Monaten – bei der APG hingegen bis zu 12 Monate.
Müssen alle Forderungen mit ausländischen Käufern abgesichert werden?
In die APG-light müssen alle deckungsfähigen Forderungen einbezogen werden (Anbietungspflicht). Nicht einbezogen werden können jedoch akkreditivbesicherte Forderungen, Forderungen mit ausländischen verbundenen Unternehmen oder Forderungen aus Leistungen. Einschluss- und Wahlmöglichkeiten, wie etwa bei der APG, bestehen im Interesse einer leicht handhabbaren Deckungsform nicht.
Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
Der APG-light-Vertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr und verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, wenn nicht fristgemäß gekündigt wird. Der Deckungsschutz für die einzelnen Forderungen beginnt mit der jeweiligen Versendung der Waren. Der Bund haftet für eine gedeckte Forderung, bis sie vollständig erfüllt ist. Die Fortsetzung des APG-light-Vertrags spielt dafür keine Rolle.
Kann die APG-light für eine Refinanzierung genutzt werden?
Die sich aus der APG-light ergebenden Ansprüche können – isoliert oder zusammen mit den Exportforderungen zu Refinanzierungszwecken an Kreditinstitute sowie an Fortfaitierungsgesellschaften abgetreten werden.
Sie haben weitere Fragen zur Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light?
Unsere Kundenberater stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um die APG-light zur Verfügung und führen Sie, falls gewünscht, Schritt für Schritt durch den Antragsprozess.