Eisen- und Stahlherstellung
Klimakategorie | Neubau einer Anlage zur Herstellung von Eisen und Stahl | Nachrüstung einer bestehenden Anlage zur Herstellung von Eisen und Stahl |
Deckungserleichterung
(„Grüne Kategorie“) |
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Unveränderte Deckungskonditionen
(„Weiße Kategorie“) |
→ Sobald sich eine international marktgängige Definition für „Green Readiness“ etabliert hat, wird bei der nächsten periodischen Überprüfung als Anforderung für die „weiße“ Kategorie ergänzt, dass eine Anlage bereits ausgerichtet oder technisch nachrüstbar auf einen emissionsarmen Betrieb sein muss → ab 2030 nur noch, wenn mit nachhaltigem Wasserstoff2 betrieben |
→ Bis 2025 Hochofen, bei dem die Nachrüstung die THG-Emissionen nicht erhöht und die Lebensdauer nicht verlängert |
Deckungsausschluss
(„Rote Kategorie“) |
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1 Gilt für Verfahren, für die es in der EU-Taxonomie keinen expliziten Benchmark gibt, z.B. Anlagen mit Direktreduktion (DRI).
2 Grüner und, soweit in der Markthochlaufphase notwendig, kohlenstoffarmer blauer, türkiser und oranger Wasserstoff, dessen Herstellung die einschlägigen Anforderungen der EU-Taxonomie und der Nationalen Wasserstoffstrategie erfüllt.
3 Blast Furnace-Basic Oxygen Furnace.
4 Carbon Capture Utilization & Storage – die Speicherung des CO2 muss den einschlägigen Anforderungen der EU-Taxonomie entsprechen.
5 Abscheidungs-/Minderungsrate entspricht den Anforderungen des OECD CCSU und ist bei den periodischen Überprüfungen der SLL in Orientierung an EU-Taxonomie und bester verfügbarer Technologie anzupassen. Es wird außerdem geprüft, ob Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit emissionsfreier Energieträger ausreichen, um die Nutzung von CCUS für Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger von der „grünen“ in die „weiße“ Kategorie zu schieben.