1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
Das System der Exportkreditgarantien umfasst eine Vielzahl von Deckungsformen. Im Zentrum steht dabei die Forderungsdeckung, die den Zahlungsanspruch (Forderung) eines Exporteurs oder einer exportfinanzierenden Bank gegen einen ausländischen Schuldner absichert. Zu einer Forderungsdeckung können weitere Deckungen hinzugewählt werden, um besondere Risiken des konkreten Geschäfts abzusichern. Von diesen sog. Sonder- oder Nebendeckungen besonders wichtig ist die Fabrikationsrisikodeckung, mit der die Produktionskosten (Selbstkosten) des Exporteurs für den Fall abgesichert werden können, dass es zum Versand der Ware/dem Entstehen der Exportforderung nicht mehr kommt. Ebenso können beispielsweise der Sachwert von ins Ausland verbrachten Waren (Sachdeckung) oder das Risiko einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme einer vom Exporteur zu stellenden Gegengarantie (Vertragsgarantiedeckung) mit abgesichert werden. In besonderen Fällen können Nebendeckungen auch ohne Forderungsdeckung übernommen werden.
Systematisch können vier Deckungstypen unterschieden werden. Dies sind:
- Forderungsdeckungen
- Selbstkostendeckungen
- Sachdeckungen
- Vertragsgarantiedeckungen
Eine Sonderrolle spielen Deckungsprodukte, mit denen eine echte Garantie übernommen wird (Airbusgarantie, Avalgarantie, Verbriefungsgarantie). Ferner können spezifische Risiken übernommen werden (Pfandbriefdeckung – als Ergänzung zur Finanzkreditdeckung – zur Absicherung des Forderungsentziehungsrisiko bei Kreditschuldnern aus Nicht-EU-/EWR-Staaten zur Erfüllung einer pfandbriefgesetzliche Voraussetzung nach § 20 Abs. 3 PfandBG).
Die Konditionen der Forderungsdeckungen sowie der Fabrikationsrisikodeckung sind in Allgemeinen Bedingungen geregelt. Für die sonstigen Sonder- und Nebendeckungen existieren keine eigenständigen Allgemeinen Bedingungen. Ihre Konditionen sind im Deckungsdokument der Forderungsdeckung durch spezielle Zusatzklauseln (Besondere Bedingungen) mit geregelt, wobei teilweise die Allgemeinen Bedingungen der Hauptdeckung entsprechend angewendet werden.
Bei den Forderungsdeckungen gibt es wiederum mehrere Deckungsprodukte, deren Konditionen in spezifischen Allgemeinen Bedingungen bzw. Standard-Vertragswerken geregelt sind. Hierbei wird unterschieden
- nach dem Begünstigten der Deckung (Exporteur oder Bank)
- nach der Kreditlaufzeit (kurzfristig bzw. mittel-/langfristig)
- danach, ob die Deckung nur ein Exportgeschäft oder mehrere Exportgeschäfte absichert (Einzel- bzw. Sammeldeckung)
Die nachstehende Grafik gibt einen Überblick über alle Deckungsformen innerhalb der Exportkreditgarantien des Bundes.
Exportkreditgarantien des Bundes
| (Selbst-) |
| Vertragsgarantie- |
| Spezifische Risiken | |
---|---|---|---|---|---|---|
Lieferanten- | Finanzkredit-deckungen | |||||
Einfache Lagerdeckung | Fabrikations- risikodeckung | Einfache Lieferanten- kreditdeckung Hermesdeckungen click&cover EXPORT | Einfache Finanz- kreditdeckung Hermesdeckungen click&cover BANK | Für Bietungsgarantien | Airbusgarantie | Pfandbrief- deckung |
Lagerdeckung mit KT-Erweiterung | Baustellenkosten- deckung | Leasingdeckung | Kreditgarantie- deckung | Für Anzahlungs-, Liefer-/Leistungs- und Gewährleistungs- garantien | Avalgarantie | |
Revolvierende Lagerdeckung | Bevorratungsdeckung | Bauleistungsdeckung | Akkreditiv- bestätigungs- risikodeckung | Verbriefungsgarantie (-E/-R) Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungs- programm | ||
Revolvierende Lagerdeckung mit KT-Erweiterung | Leistungsdeckung | Revolvierende Finanzkredit- deckung | ||||
Gerätedeckung | Revolvierende Lieferanten- kreditdeckung | Rahmenkredit- deckung Shopping-Line-Deckung | ||||
Globale Gerätedeckung | Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung | |||||
Einlagerungsdeckung | Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light | |||||
Ersatzteillagerdeckung |