Bild: Perspektive von oben auf ein Containerschiff im Hafen

Leasingdeckung

Für Leasinggeber, bei ausländischen Forderungen

Wir unterstützen Sie bei der Absicherung von Leasingforderungen

Sie möchten nicht nur Ihre Exportgeschäfte absichern, sondern auch Leasingforderungen? Das funktioniert mit unserer Leasingdeckung. Diese Form der Hermesdeckung ermöglicht es deutschen Leasinggebern (Produzent/Exporteuer oder Leasinggesellschaft) die Leasingforderungen aus einem grenzüberschreitenden Leasinggeschäft gegenüber einem ausländischen Leasingnehmer abzusichern.

 

Gut zu wissen: Ob sich die Deckung für Ihr konkretes Geschäft grundsätzlich eignet, erfahren Sie über nur fünf Fragen im Rahmen des Machbarkeits-Checks. Ebenfalls erhalten Sie eine Prämienindikation im Rahmen des Online-Antrages, d.h. noch vor Antragstellung.

 Leasingdeckung im Überblick 

Zielgruppe

Deutsche Leasinggeber (Produzenten/Exporteure oder Leasinggesellschaften)

 

Absicherbare Risiken

Die Leasingdeckung bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall insbesondere aufgrund

  • der Insolvenz des Leasingnehmers
  • der Nichtzahlung der Leasingforderung innerhalb von einem oder 6 Monaten nach Fälligkeit je nach Art der Leasingdeckung (protracted default)
  • staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse
  • der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen
  • der Beschlagnahme der Ware aufgrund politischer Umstände
  • der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung infolge politischer Gegebenheiten
     

Entgelt

  • Einmalig ein bestimmter Prozentsatz des gedeckten Auftragswertes (ohne Zinsen) sowie spezielle Bearbeitungsgebühren
  • Die Detailberechnung ist über ein Rechentool möglich 
     

Selbstbeteiligung

  • bei einer Standard-Leasingdeckung
    • 5 % bei politischen Risiken
    • Im Regelfall 15 % bei wirtschaftlichen Risiken
  • bei einer Leasingdeckung zu verbesserten Konditionen (Voraussetzung unter anderem: Leasing im Investitionsgüterbereich, qualifizierte Leasinggesellschaft zwischen Hersteller und Leasingnehmer geschaltet, „leasingtypische Abtretungskonstruktion“ muss vereinbart sein) 5 % bei allen Risiken

Leasingdeckung: Ihre Vorteile auf einen Blick

Einfach

Im Rahmen des Machbarkeits-Checks können Sie ganz einfach überprüfen, ob die Leasingdeckung zur Absicherung Ihres Geschäfts geeignet ist.

Digital

Den Antrag für eine Leasingdeckung stellen Sie bei uns ganz unkompliziert in unserem Kundenportal myAGA.

Kombinierbar

Unsere Leasingdeckung lässt sich für eine noch bessere Risikoabsicherung mit zahlreichen anderen Absicherungen ergänzen – beispielsweise einer Fabrikationsrisikodeckung, einer  Beschlagnahmedeckung, einer Vertragsgarantiedeckung oder einer Avalgarantie.

Wie funktioniert die Leasingdeckung?

Mit einer Leasingdeckung sichert ein Leasinggeber seine Leasingforderung aus einem grenzüberschreitenden Leasinggeschäft gegenüber einem ausländischen Leasingnehmer ab.

 Leasingdeckung beantragen

Dieses Produkt beantragen Sie ganz einfach online im myAGA-Kundenportal. Bitte stellen Sie dort Ihren digitalen Antrag, um die Absicherung Ihres Exportgeschäftes mit einer Leasingdeckung zu beantragen. Hierzu registrieren Sie sich einmalig und mühelos in wenigen Schritten auf unserem myAGA-Kundenportal. Wenn Sie bereits myAGA-Nutzer sind, können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten direkt einloggen. 


Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung oder haben Fragen zu dem für Sie passenden Produkt, wenden Sie sich gerne an unsere Firmenberater.

Icon: FAQ

FAQ - Leasingdeckung

Welche ergänzenden Absicherungen stehen zur Verfügung?

Die Leistungsdeckung kann bei Bedarf ergänzt werden durch

 Welche Varianten der Leasingdeckung gibt es?

Der Bund kennt zwei Varianten der Leasingdeckung:

  • die Leasingdeckung, die in ihren Konditionen (Selbstbeteiligung, Karenz- und Schadenbearbeitungsfristen) mit einer Lieferantenkreditdeckung vergleichbar ist
  • die Leasingdeckung zu Finanzkreditkonditionen für bestimmte Finanzierungsleasingmodelle.

Eine Leasingdeckung zu Finanzkreditkonditionen kann nur übernommen werden, wenn das Leasingmodell eine mit einem Finanzkredit vergleichbare Finanzierungsfunktion erfüllt. Dies setzt insbesondere voraus, dass zwischen Hersteller und Leasingnehmer eine Leasinggesellschaft geschaltet und eine so genannte „leasingtypische Abtretungskonstruktion“ vereinbart ist. Ferner muss es sich um Leasing im Investitionsgüterbereich handeln und der Leasinggeber eine Banklizenz besitzen oder zum Konsolidierungskreis einer deutschen Bank gehören. Im Einzelfall können auch sonstige Leasinggesellschaften für eine Leasingdeckung zu Finanzkreditkonditionen in Betracht kommen.

 Wie muss der Leasingvertrag ausgestaltet sein? 

Die Leasingdeckung ist für Voll- oder Teilamortisationsverträge erhältlich. Der Leasinggeber muss entweder Eigentümer des Leasinggegenstandes oder zumindest berechtigt sein, die Leasingsache bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers zurückzunehmen bzw. das Nutzungsrecht zu entziehen. Bei einer Leasingdeckung zu Finanzkreditkonditionen muss sich der Leasinggeber von seiner Gewährleistungspflicht freizeichnen und die Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten an den ausländischen Leasingnehmer abtreten.

Für welchen Zeitraum besteht der Deckungsschutz?

Der Deckungsschutz beginnt mit der jeweiligen Versendung der Ware und endet erst mit der vollständigen Erfüllung der gedeckten Leasingforderungen.

Sie haben weitere Fragen zur Leasingdeckung?

Unsere Kundenberater stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um die Leasingdeckung zur Verfügung und führen Sie, falls gewünscht, Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. 

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Ihre Ansprechpartner

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