Vertragsgarantiedeckung
Erweiterte Garantieabsicherung für Exporteure
Schutz vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme der Anzahlungsgarantie
Sie müssen zur Absicherung Ihrer eigenen vertraglichen Verpflichtungen eine Garantie gegenüber dem ausländischen Besteller herauslegen? Mit einer Vertragsgarantiedeckung können Sie sich gegen Verluste aus einer politisch bedingten oder widerrechtlichen Ziehung der Garantie schützen.
Gut zu wissen: Eine Prämienindikation erhalten Sie im Rahmen des Online-Antrages, d.h. noch vor Antragstellung.
Vertragsgarantiedeckung im Überblick
Zielgruppe
Deutsche Exportunternehmen
Absicherbare Risiken
Die Vertragsgarantiedeckung leistet Entschädigung bei einem Verlust der Garantiesumme, wenn die Garantie vom ausländischen Besteller
- rechtmäßig in Anspruch genommen wird, weil der deutsche Exporteur seine Verpflichtungen aus im Ausland liegenden politischen Gründen nicht erfüllen kann;
- rechtmäßig in Anspruch genommen wird, weil aufgrund eines in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Embargos die Durchführung des Vertrages unmöglich wird;
- aufgrund von im Ausland liegenden politischen Gründen widerrechtlich in Anspruch genommen wird;
- aus sonstigen Gründen widerrechtlich gezogen (unfair calling) und der hieraus resultierende Rückzahlungsanspruch aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen uneinbringlich wird
Beispiele für Anwendungsfälle
- Bietungsgarantien
- Anzahlungsgarantien
- Liefer- und Leistungsgarantien
- Gewährleistungsgarantien
- Erfüllungsgarantien
- Zollgarantien
- Einbehaltablösungsgarantien
Besonderheiten
Die Übernahme einer Vertragsgarantiedeckung muss grundsätzlich zusammen mit einer Fabrikationsrisiko- bzw. einer Lieferantenkreditdeckung beantragt werden.
Entgelt
Einmalig ein bestimmter Prozentsatz des gedeckten Garantiebetrages sowie ggf. spezielle Bearbeitungsgebühren.
Selbstbeteiligung
5 % bei allen Risiken
Vertragsgarantiedeckung: Ihre Vorteile auf einen Blick
Umfangreiche Absicherung
Unsere Vertragsgarantiedeckung leistet in zahlreichen Fällen Entschädigung beim Verlust der Garantiesumme – beispielsweise bei rechtmäßiger Ziehung augrund von im Ausland liegenden politischen Gründen, Embargos, widerrechtlicher Ziehung aufgrund politischer Risiken oder aus sonstigen widerrechtlichen Gründen (unfair calling).
Digital
Den Antrag für eine Vertragsgarantiedeckung stellen Sie bei uns ganz unkompliziert in unserem Kundenportal myAGA.
Kombinierbar
Unsere Vertragsgarantiedeckung muss grundsätzlich mit einer Fabrikationsrisikodeckung bzw. einer Lieferantenkreditdeckung beantragt werden.
Wie funktioniert die Vertragsgarantiedeckung?
Bei einem Exportgeschäft ist der Exporteur häufig verpflichtet, zur Absicherung des Bestellers Vertragsgarantien herauszulegen. Zu den in der Praxis geläufigsten Vertragsgarantien zählen die Anzahlungs-, die Liefer-/Leistungs- sowie die Gewährleistungsgarantie. Auch die Bietungsgarantie wird in diesem Zusammenhang dazu gerechnet, obgleich insoweit gerade noch kein Vertrag besteht; die gedeckten Risiken sind entsprechend angepasst. Die Vertragsgarantie wird in der Regel von der Hausbank des deutschen Exporteurs in der Form einer „unwiderruflichen Garantie auf erstes Anfordern“ gestellt. Hierdurch hat der Besteller die Sicherheit, dass er bei einer Vertragsverletzung durch den deutschen Exporteur sofort, d. h. auf seine bloße Anforderung hin, die Garantiesumme erhält.
Dieses grundsätzlich legitime Interesse des Bestellers birgt für den deutschen Exporteur allerdings die Gefahr, dass die Vertragsgarantie in Anspruch genommen wird, obwohl er selbst keinen Vertragsverstoß zu vertreten hat. Zur Absicherung dieses Risikos stellt der Bund eine Vertragsgarantiedeckung zur Verfügung.
Vertragsgarantiedeckung beantragen
Dieses Produkt beantragen Sie ganz einfach online im myAGA-Kundenportal. Bitte stellen Sie dort Ihren digitalen Antrag, um die Absicherung Ihres Exportgeschäftes mit einer Vertragsgarantiedeckung zu beantragen. Hierzu registrieren Sie sich einmalig und mühelos in wenigen Schritten auf unserem myAGA-Kundenportal. Wenn Sie bereits myAGA-Nutzer sind, können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten direkt einloggen.
Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung oder haben Fragen zu dem für Sie passenden Produkt, wenden Sie sich gerne an unsere Firmenberater.
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FAQ - Vertragsgarantiedeckung
Was wird abgesichert?
Die Vertragsgarantiedeckung leistet Entschädigung bei einem Verlust der Garantiesumme, wenn die Garantie vom ausländischen Besteller
- rechtmäßig in Anspruch genommen wird, weil der deutsche Exporteur seine Verpflichtungen aus im Ausland liegenden politischen Gründen nicht erfüllen kann;
- rechtmäßig in Anspruch genommen wird, weil aufgrund eines in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Embargos die Durchführung des Vertrages unmöglich wird;
- aufgrund von im Ausland liegenden politischen Gründen widerrechtlich in Anspruch genommen wird;
- aus sonstigen Gründen widerrechtlich gezogen (unfair calling) und der hieraus resultierende Rückzahlungsanspruch aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen uneinbringlich wird.
Kann bzw. muss die Vertragsgarantiedeckung mit anderen Deckungen kombiniert werden?
Die Übernahme einer Vertragsgarantiedeckung muss grundsätzlich zusammen mit einer Fabrikationsrisiko- (siehe Produktinformation Fabrikationsrisikodeckung) bzw. einer Lieferantenkreditdeckung (siehe Produktinformation Lieferantenkreditdeckung) beantragt werden. Lediglich für eine Bietungsgarantie kann auf Wunsch des Exporteurs vom Bund auch eine isolierte Vertragsgarantiedeckung übernommen werden; in diesem Fall werden nur die Risiken der widerrechtlichen Inanspruchnahme gedeckt.
Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
Der Deckungsschutz beginnt mit der Herauslegung der Garantie und endet mit ihrer Rückgabe bzw. bei einer widerrechtlichen Ziehung durch den ausländischen Besteller aus sonstigen Gründen mit der Erfüllung des Rückzahlungsanspruches.
Sie haben weitere Fragen zur Vertragsgarantiedeckung?
Unsere Kundenberater stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um die Vertragsgarantiedeckung zur Verfügung und führen Sie, falls gewünscht, Schritt für Schritt durch den Antragsprozess.