
Länderinformationen
Prüfen Sie, ob Exportgeschäfte in Ihr Zielland grundsätzlich mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden können und welche Bedingungen gelten.
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Hier erhalten Sie einen Überblick für mehr als 200 Exportmärkte. Nutzen Sie den Machbarkeits-Check für eine schnelle Einschätzung Ihres konkreten Geschäfts oder wählen Sie Ihr Zielland aus, um die aktuell geltenden Absicherungsbedingungen (Deckungspraxis) einzusehen.
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Sie sehen anschließend, ob eine Absicherung grundsätzlich möglich ist und welche Regelungen (Deckungspraxis) aktuell gelten.
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OECD-Länderrisikokategorien – Einordnung des Länderrisikos
Die OECD vergibt Länderrisikokategorien zwischen 0 und 7. Die Kategorie eines Landes gibt eine Orientierung darüber, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Schuldner in diesem Land aus länderspezifischen Gründen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.
Die Einstufung erfolgt regelmäßig auf Basis verschiedener Faktoren, z. B. der politischen und wirtschaftlichen Stabilität, der Rechtssicherheit sowie der Erfahrungen mit der Rückzahlung von Staatsschulden.

./. = OECD-Hocheinkommensländer und Eurozone (keine Einstufung in 0-7)
0 = Vernachlässigbares Risiko
1 = Geringes Risiko
...
7 = Stark erhöhtes Risiko
Hinweis: Die Länderkategorie dient als Ankerpunkt zur Ermittlung der Höhe des Deckungsentgelts. Ob eine Absicherung prinzipiell möglich ist, ergibt sich aus der jeweiligen aktuellen Deckungspraxis.
OECD-Hocheinkommensländer und Eurozone: Australien, Belgien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Staaten, Zypern
FAQ Länderinformationen
Was ist die OECD?
Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - englisch: Organisation for Economic Cooperation and Development) ist ein Zusammenschluss von derzeit 38 Industrienationen und aufstrebenden Schwellenländern. Sie entwickelt internationale Standards und Regeln, um faire Wettbewerbsbedingungen im internationalen Handel zu gewährleisten.
Für die Exportkreditgarantien ist die OECD besonders wichtig, weil sie zentrale Rahmenbedingungen für staatlich unterstützte Exportkredite festlegt. Dazu gehören unter anderem:
- die Einstufung von Ländern in sogenannte Länderrisikokategorien (0–7)
- Vorgaben zur Berechnung von Mindestprämien
- Regeln für Laufzeiten und Finanzierungsbedingungen
Diese Vorgaben gelten für alle staatlichen Exportkreditversicherer und sorgen für vergleichbare Wettbewerbsbedingungen im internationalen Handel.
Was ist eine Länderrisikokategorie?
Eine Länderrisikokategorie ist eine Einstufung eines Landes auf einer Skala von 0 bis 7. Sie gibt an, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Schuldner in diesem Land aus länderspezifischen Gründen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.
Kategorie 0 steht für ein sehr geringes Risiko, Kategorie 7 für ein stark erhöhtes Risiko. Ob eine Absicherung prinzipiell möglich ist, ergibt sich aus der jeweiligen aktuellen Deckungspraxis.
Wie werden die Länderrisikokategorien festgelegt?
Die Länderkategorien werden von der OECD regelmäßig auf Basis eines standardisierten Bewertungsverfahrens festgelegt.
Dabei fließen verschiedene Faktoren ein, insbesondere:
- die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Landes
- politische Stabilität und institutionelle Rahmenbedingungen
- Erfahrungen mit der Rückzahlung von Staatsschulden
Die Bewertung erfolgt sowohl auf Grundlage von Datenanalysen als auch von Experteneinschätzungen.
Ziel ist es, das länderspezifische Ausfallrisiko von Schuldnern in diesem Land möglichst realistisch abzubilden.
Die Einstufungen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Sie sind für alle staatlichen Exportkreditversicherer verbindlich.
Was bedeutet die Länderrisikokategorie für mein Exportgeschäft?
Die Länderkategorie gibt eine Orientierung zum wirtschaftlichen und politischen Risiko eines Landes und zur Höhe des Deckungsentgelts. Sie ist ein wichtiger Hinweis auf das Risiko, entscheidet aber nicht darüber, ob eine Absicherung möglich ist. Maßgeblich sind zusätzlich die aktuelle Deckungspraxis und die konkrete Ausgestaltung Ihres Geschäfts.
Bedeutet eine hohe Länderrisikokategorie, dass eine Absicherung nicht möglich ist?
Auch in Ländern mit höherem Risiko kann eine Absicherung grundsätzlich möglich sein. In solchen Fällen gelten jedoch häufig besondere Bedingungen oder es erfolgt eine Einzelfallprüfung.
Bedeutet eine niedrige Länderrisikokategorie, dass eine Absicherung automatisch möglich ist?
Eine niedrige Länderkategorie weist zwar auf ein geringeres Risiko hin, garantiert nicht zwingend eine Absicherung. Auch hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung des Exportgeschäfts an.
Welche Rolle spielen die Länderrisikokategorien für das Entgelt?
Die Länderkategorie ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung des Entgelts für eine Exportkreditgarantie. Grundsätzlich gilt: Je höher das Risiko eines Landes, desto höher fällt auch das Entgelt aus.
In die konkrete Berechnung fließen neben dem Länderrisiko weitere Faktoren ein, insbesondere: die Risikolaufzeit, das Käuferrisiko, die vereinbarte Selbstbeteiligung und eventuell vorhandene Sicherheiten.
Was sind OECD-Hocheinkommensländer?
OECD-Hocheinkommensländer sind Staaten, die anhand ihres Pro-Kopf-Einkommens und ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als Länder mit hohem Einkommen eingestuft werden.
Als Orientierung dient dabei die internationale Einkommensklassifikation (z. B. der Weltbank): Für das Jahr 2026 gelten Länder als Hocheinkommensländer, wenn ihr Bruttonationaleinkommen (BNE) pro Kopf über 13.935 US-Dollar pro Jahr liegt.
Diese Länder verfügen in der Regel über stabile wirtschaftliche und institutionelle Rahmenbedingungen. Dazu zählen unter anderem die meisten Industrieländer wie die USA, Kanada, Japan, Australien sowie die Länder der Eurozone.
Für OECD-Hocheinkommensländer erfolgt keine Einstufung in die Risikokategorien 0–7 (Kennzeichnung „./.“). Die Höhe des Deckungsentgelts wird auf Basis eines Markttests festgelegt.
Besondere Gebiete und Zuordnung
Für einige Gebiete gelten keine eigenständigen Regelungen. In diesen Fällen richtet sich die Absicherung in der Regel nach dem zugehörigen Staat.
Hierzu zählen unter anderem:
| Regionen | Gebiete |
|---|---|
| Subsahara-Afrika | Falklandinseln, Komoren, Mayotte, Réunion |
| Lateinamerika | Amerikanische Jungferninseln, Anguilla, Aruba, BES-Inseln, Britische Jungferninseln, Curaçao, Französisch-Guayana, Grönland, Guadeloupe, Kaimaninseln, Martinique, Montserrat, St. Helena, St. Martin, St. Pierre und Miquelon, Turks- und Caicosinseln |
| Süd-/Ost- und Zentralasien | Amerikanisch Samoa, Französisch Polynesien, Guam, Neukaledonien, Nördliche Marianen, Pitcairninseln, Tokelau, Wallis und Futuna |
| Naher-/Mittlerer Osten und Nordafrika | Kanarische Inseln |
| Europa, GUS | Gibraltar |
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