5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
Den Mindestprämiensätzen liegt eine Deckungsquote von 95% sowohl für politische als auch für wirtschaftliche Risiken zugrunde. Abweichende Deckungsquoten können individuell berücksichtigt werden, sodass sich mit der Veränderung der Deckungsquote die Prämie entweder erhöht oder ermäßigt.
Die Höhe der Mindestprämien für die Länderkategorie 1 – 7 ist darüber hinaus davon abhängig, ob die staatliche Exportförderung in Form einer Versicherung bzw. eines direkten Kredites oder in Form einer Garantie erfolgt. Der Konsensus definiert diesbezüglich drei verschiedene Deckungsqualitäten:
- Above Standard: Vergabe einer Garantie
- Standard: Vergabe einer Versicherung, bei der im Schadensfall die Zinsen von Fälligkeit bis zur Entschädigung gedeckt sind, oder eines Kredites
Below standard: Vergabe einer Versicherung, bei der im Schadenfall die Zinsen von Fälligkeit bis zur Entschädigung nicht gedeckt sind oder nur gegen zusätzliches Entgelt gedeckt werden können.
Die Mindestprämien des OECD-Konsensus sind für eine Standard-Deckungsqualität ausgelegt. Mit der Deckungsqualität erhöht sich die Prämie („above standard“) oder sie ermäßigt sich („below standard“). Die Zu- bzw. Abschläge sind allerdings sehr gering: Sie nehmen zwar mit dem Länderrisiko zu, variieren aber dabei nur von 0,0035 bis 0,0200 Prozentpunkten. Bei den Mindestprämien für die Markttestländer wird die Deckungsqualität nicht berücksichtigt.
Für die Exportkreditgarantien des Bundes gilt üblicherweise eine „below standard“ Deckungsqualität.