iii) Erfassung von Finanzierungskosten
Bei isolierten Lieferantenkreditdeckungen hängt es von der Ausgestaltung des Exportvertrages ab, ob im Deckungsdokument der Lieferantenkreditdeckung Finanzierungskosten ausgewiesen werden oder nicht. Hat der Exporteur seine Finanzierungskosten in den Auftragswert mit eingerechnet, erscheinen sie auch im Deckungsdokument nicht. Wurden die Finanzierungskosten jedoch separat berechnet, werden sie im Deckungsdokument ausgewiesen. Bei kombinierten Lieferantenkreditdeckungen tauchen Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich nie bei der Geschäftsdarstellung und der Haftung des Bundes im Dokument für Exporteure auf, denn die Zahlung aus einem gebundenen Finanzkredit macht das Liefergeschäft für den Exporteur regelmäßig zu einem Barzahlungsgeschäft. Der Anfall von Finanzierungskosten beschränkt sich auf den Darlehensteil und erscheint demgemäß nur im Dokument der Finanzkreditdeckung der Bank. Eine Ausnahme besteht für die kombinierte Lieferantenkreditdeckung nur insoweit, als bei der gemeinsamen Höchsthaftung aus Lieferantenkredit- und Finanzkreditdeckung (siehe hierzu B – VII., 8.) auch die Finanzierungskosten des Darlehens ausgewiesen werden müssen.