c) Rechtliche Ausgestaltung
Dem Gewährleistungsvertrag „revolvierende Finanzkreditdeckung“ liegen die Allgemeinen Bedingungen FKG zugrunde. Die spezifischen Regelungen finden sich – wie bei der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung – in Gestalt Besonderer Bedingungen in der Vertragsurkunde (Deckungsdokument), also in der Finanzkreditgarantie-Erklärung (FKG REV. Anders als bei der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung findet sich jedoch im Deckungsdokument kein eigener Abschnitt mit der Überschrift „Besondere Bedingungen“. Vielmehr stellen sich alle Einzelregelungen des Deckungsdokuments als Besondere Bedingungen dar, die im formalen Aufbau den sog. Pauschalverträgen bei den Exporteurs-Sammeldeckungen „APG“ und „APG-light“ ähneln. Bezugnahmen auf die Besonderen Bedingungen sind im Weiteren mit Ziffer und der Abkürzung FKE-BB zitiert.