Zwei Personen schauen gemeinsam auf ein digitales Hologramm

Internationale Abkommen

Wettbewerb fair gestalten

Neu: OECD-Konsensus modernisiert

15.07.2023

Die EU- und OECD-Länder haben sich im April dieses Jahres auf eine Reform des OECD-Konsensus für die staatliche Exportfinanzierung verständigt (s. auch Pressemitteilung des BMWK). Die neuen Regeln adressieren das dynamische Marktumfeld für Exporteure und erlauben die besondere Förderung von klimafreundlichem Geschäft. 

Die wichtigsten Änderungen und den neuen OECD-Konsensus finden Sie auf unserer Themenseite:

xxx

Die multilaterale Zusammenarbeit

Die deutschen Exportkreditgarantien unterliegen einer Reihe internationaler Abkommen. Diese verfolgen die ordnungspolitischen Ziele, Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Handel und die Verdrängung des privaten Kreditversicherungsmarktes zu vermeiden.

Der OECD-Konsensus ist eines der zentralen Regelwerke für staatlich geförderte Exportkredite. Die unterzeichnenden Staaten, einschließlich der EU, einigten sich bereits im Jahr 1978 darauf, gewisse Standards auf die nationale Förderung anzuwenden. So sollte sichergestellt werden, dass der Wettbewerb über Preis und Qualität der exportierten Ware oder Dienstleistung stattfindet und nicht über das Ausmaß der staatlichen Unterstützung. Geregelt wird beispielsweise, welche Finanzierungskonditionen (Höhe der Anzahlung, Länge der Kreditlaufzeit, Höhe der mitfinanzierten örtlichen Kosten etc.) angeboten werden dürfen oder in welcher Höhe Entgelt zu erheben ist. Da sich die Geschäftswelt ständig weiterentwickelt, wird auch der Konsensus regelmäßig überarbeitet. Unter den Konsensus fallen nur Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von zwei oder mehr Jahren.

Kurzfristgeschäft (Kredite mit Laufzeiten unter zwei Jahren), also z.B. die APG, ist an das Beihilferecht der Europäischen Union (EU) gebunden. Demnach darf der Bund keine Deckungen für „marktfähige Risiken“ übernehmen. Darunter fallen in der Regel Exporte in andere EU-Länder sowie einige OECD-Staaten, für die auf dem privaten Kreditversicherungsmarkt ausreichend Kapazität besteht.

Darüber hinaus ist Euler Hermes Mitglied der Berner Union (BU). In der BU tauschen nationale Exportkreditversicherer, sowohl staatliche als auch private (wie die Allianz Trade), Erfahrungen und Informationen aus.

Im Pariser Club verhandelt Deutschland gemeinsam mit anderen Gläubigerstaaten Umschuldungen mit überschuldeten Staaten. Davon können auch Geschäfte betroffen sein, für die der Bund Exportkreditgarantien übernommen hat.

Die bilaterale Zusammenarbeit

Bei hohen ausländischen Zulieferungen, insbesondere wenn 49 % des Auftragswertes überschritten werden oder bei Geschäften, die mit einem besonders hohen Risiko einhergehen, nimmt der Bund zuweilen die Möglichkeit der Rückversicherung in Anspruch. Der Bund hat mit einer Vielzahl ausländischer Exportkreditagenturen (abgekürzt ECA für Export Credit Agency) Rückversicherungsabkommen verhandelt. Im Falle einer Rückversicherung überträgt er einen Teil des Risikos aus dem Exportgeschäft an eine andere ECA. Diese beteiligt sich entsprechend der Zulieferungen aus ihrem Land. So träte CESCE, die spanische ECA, beispielsweise für Zulieferungen aus Spanien ein, die für das deutsche Exportgeschäft bezogen werden. Mit Hilfe von Rückversicherungen ist der Bund in der Lage, mehr volumenmäßig größere Geschäfte sowie höhere ausländische Zulieferungen zu decken. Als Exporteur oder Bank bleibt Ihr Ansprechpartner Euler Hermes.

Mit einigen Ländern bestehen keine Rückversicherungsabkommen, weil bislang kein Bedarf bestand oder die Systeme zu stark voneinander abweichen. Dennoch pflegt Euler Hermes Beziehungen zu den meisten ECAs, um eine Kooperation im Einzelfall zu begünstigen.

Neben Rückversicherungen, die bei Weitem das wichtigste Instrument zur Absicherung von Geschäften mit hohen ausländischen Zulieferungen darstellen, kommen für die Absicherung solcher Geschäfte auch die Modelle der Mit- und der Parallelversicherung in Betracht. Entscheidend dafür, welches Modell im Einzelfall Anwendung findet, ist die Ausgestaltung des jeweiligen Exportvertrags (vgl. nebenstehende Grafik).

Grafik: Kooperationsmodelle der Mit- und Parallelversicherung

Export Finance for Future-Initiative (E3F) 

Die Initiative E3F auf Ministerebene aus den Ländern Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Schweden, Spanien und dem Vereinigten Königreich, haben sich bei einem Treffen im November 2022 darauf verständigt, ab 2023 keine fossilen Energieprojekte mehr zu unterstützen, die nicht im Einklang mit dem 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens stehen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekräftigten, trotz der angespannten Lage auf den weltweiten Energie- und Rohstoffmärkten, an bestehenden Vereinbarungen festzuhalten. Darunter fällt auch eine Erklärung, die alle Mitglieder während der Klimaschutzkonferenz COP26 im Jahr 2021 in Glasgow unterschrieben haben. Die Umsetzung dieser Vereinbarungen ist in einem einheitlichen Format („country sheet“) auf den jeweiligen Homepages der E3F Mitglieder veröffentlicht.

Ihre Ansprechpartner

Sprechen Sie uns an - Wir sind für Sie da.
Jennifer Loewen
OECD Konsensus / Rückversicherungen / Internationale Kooperation