Herstellung von Methanol
Klimakategorie | Neubau einer Anlage zur Herstellung von Methanol | Nachrüstung einer bestehenden Anlage zur Herstellung von Methanol |
Deckungserleichterung
(„Grüne Kategorie“) |
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Unveränderte Deckungskonditionen
(„Weiße Kategorie“) |
→ Sobald sich eine international marktgängige Definition für „Green Readiness“ etabliert hat, wird bei der nächsten periodischen Überprüfung als Anforderung für die „weiße“ Kategorie ergänzt, dass eine Anlage bereits ausgerichtet oder technisch nachrüstbar auf einen emissionsarmen Betrieb sein muss → ab 2030 nur Anlage, die keine fossilen Rohstoffe oder Energie nutzt (vorbehaltlich Nachweises der Wirtschaftlichkeit nachhaltiger Produktionsverfahren) |
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Deckungsausschluss
(„Rote Kategorie“) |
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1 Grüner und, soweit in der Markthochlaufphase notwendig, kohlenstoffarmer blauer, türkiser und oranger Wasserstoff, dessen Herstellung die einschlägigen Anforderungen der EU-Taxonomie und der Nationalen Wasserstoffstrategie erfüllt.
2 Carbon Capture Utilization & Storage – die Speicherung des CO2 muss den einschlägigen Anforderungen der EU-Taxonomie entsprechen.
3 Abscheidungs-/Minderungsrate entspricht den Anforderungen des OECD CCSU und ist bei den periodischen Überprüfungen der SLL in Orientierung an EU-Taxonomie und bester verfügbarer Technologie anzupassen. Es wird außerdem geprüft, ob Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit emissionsfreier Energieträger ausreichen, um die Nutzung von CCUS für Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger von der „grünen“ in die „weiße“ Kategorie zu schieben.