Zivile Luftfahrt
Klimakategorie | Neubau eines Flugzeugs2 | Nachrüstung eines Flugzeugs2,7 |
Deckungs-erleichterung
(„Grüne Kategorie“) |
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Unveränderte Deckungs-konditionen
(„Weiße Kategorie“) |
→ ab 2030 mindestens 100% SAF-Fähigkeit UND Staat der Fluggesellschaft4 nimmt als CORSIA-Mitglied am CO2-Offsetting teil5,6 |
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Deckungs-ausschluss
(„Rote Kategorie“) |
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1 Da der Bund Airbus-Geschäfte in aller Regel nur gemeinsam mit der französischen und der britischen Exportkreditagentur (ECA) absichert, wird die Sektorleitlinie „Zivile Luftfahrt“ erst nach abgeschlossener Abstimmung mit beiden ECAs angewendet.
2 Exklusive Ersatzteile.
3 Grüner und, soweit in der Markthochlaufphase notwendig, kohlenstoffarmer blauer, türkiser und oranger Wasserstoff, dessen Herstellung die einschlägigen Anforderungen der EU-Taxonomie und der Nationalen Wasserstoffstrategie erfüllt
4 Gilt für Fluggesellschaften sowohl als Besteller als auch als Lease-Nehmer.
5 Späteres Sub-Leasing an Fluggesellschaften in Länder, die kein Mitglied von CORSIA sind, nicht möglich.
6 Referenz-Initiative unterliegt alle 5 Jahre einer Prüfung.
7 Umfasst z.B. Flugzeugumbau, größere Änderungen („major modifications“), Generalüberholungen oder Wartung & Service.
Abkürzungen: SAF = Sustainable aviation fuel, ICAO = International Civil Aviation Organization, CORSIA = Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation.