Zivile Luftfahrt

KlimakategorieNeubau eines Flugzeugs2Nachrüstung eines Flugzeugs2,7

Deckungs-erleichterung

 

(„Grüne Kategorie“)                                       

  • Hybridelektrisches Flugzeug
  • Batteriebetriebenes Flugzeug
  • Mit nachhaltigem oder kohlenstoffarmen Wasserstoff3 betriebenes Flugzeug
  • Flugzeug, das eine der drei Anforderungen an Neubauten aus der "grünen“ Kategorie erfüllt
  • Flugzeug, dessen Emissionsausstoß durch die Instandhaltung/ Nachrüstung reduziert wird, ohne dessen Lebensdauer zu verlängern

Unveränderte Deckungs-konditionen

 

(„Weiße Kategorie“)

  • Flugzeug, das mit mindestens 50% SAF betrieben werden kann

ab 2030 mindestens 100% SAF-Fähigkeit UND Staat der Fluggesellschaft4 nimmt als CORSIA-Mitglied am CO2-Offsetting teil5,6

  • Flugzeug, das die Anforderung an SAF-Fähigkeit [und ab 2030 CORSIA CO2-Offsetting] von Neubauten erfüllt
  • Flugzeug, bei dem weder die Anforderungen zur SAF-Fähigkeit, noch zur CORSIA-Mitgliedschaft zutreffen aber keine Veränderungen an der Antriebstechnologie erfolgen

Deckungs-ausschluss

 

(„Rote Kategorie“)

  • Flugzeug, das nicht mit mindestens 50% SAF betrieben werden kann [ab 2030 Flugzeug, das 100% SAF-Fähigkeit nicht erreicht oder Staat der Fluggesellschaft nimmt nicht am CO2-Offsetting teilnimmt]
  • Flugzeug, bei dem weder die Anforderungen zur SAF-Fähigkeit, noch zur CORSIA-Mitgliedschaft zutreffen und Veränderungen an der Antriebstechnologie erfolgen

 

1 Da der Bund Airbus-Geschäfte in aller Regel nur gemeinsam mit der französischen und der britischen Exportkreditagentur (ECA) absichert, wird die Sektorleitlinie „Zivile Luftfahrt“ erst nach abgeschlossener Abstimmung mit beiden ECAs angewendet. 
2 Exklusive Ersatzteile.
3 Grüner und, soweit in der Markthochlaufphase notwendig, kohlenstoffarmer blauer, türkiser und oranger Wasserstoff, dessen Herstellung die einschlägigen Anforderungen der EU-Taxonomie und der Nationalen Wasserstoffstrategie erfüllt 
4 Gilt für Fluggesellschaften sowohl als Besteller als auch als Lease-Nehmer.
5 Späteres Sub-Leasing an Fluggesellschaften in Länder, die kein Mitglied von CORSIA sind, nicht möglich. 
6 Referenz-Initiative unterliegt alle 5 Jahre einer Prüfung. 
7 Umfasst z.B. Flugzeugumbau, größere Änderungen („major modifications“), Generalüberholungen oder Wartung & Service. 
Abkürzungen: SAF = Sustainable aviation fuel, ICAO = International Civil Aviation Organization, CORSIA = Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation.

 

Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
I. Rechtliche Grundlagen
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
a) Gesetzesvorbehalt
b) Zuständigkeit des Bundes
ii) Verwaltungskompetenz
3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
5. Verwaltungsverfahrensgesetz
6. Bundeshaushaltsordnung
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
I. Fabrikationsrisikodeckung
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
1. Standard-Einzeldeckung
a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund …
b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
i) Förderungswürdigkeit
ii) Zahlungsbedingungen
d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
a) Hintergrund und Anwendungsbereich
b) Rechtliche Grundlagen/Konditionen
c) Verfahrenshinweise
Annex Klima-Check
C. EU Taxonomy