6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
Die Berechnung der Mindestprämiensätze beinhaltet einen linearen Bezug zur Risikodauer der Deckung, wobei eine Kredittilgung in Halbjahresraten unterstellt wird.
Die Risikolaufzeit beinhaltet zwei Komponenten:
- Die sogenannte Vorlaufzeit, welche die Zeitspanne zwischen Beginn der Lieferung und dem für den Beginn der Kredittilgung festgelegten Zeitpunkt
(„Starting Point“) bemisst. Diese fließt in Jahren bemessen zur Hälfte in die Risikolaufzeit ein.
Die eigentliche Kreditlaufzeit, d.h. die Zeitspanne der Kredittilgung in Jahren.
Erfolgt die Kredittilgung nach einem anderen Rückzahlungsprofil als in Halbjahresraten muss die Risikolaufzeit umgerechnet („normiert“) werden. Hierfür ist zunächst die mittlere gewogene Kreditlaufzeit zu errechnen, die dann in eine vom Konsensus vorgesehene Umrechnungsformel eingesetzt wird. Die Risikolaufzeit berechnet sich damit wie folgt:
Risikolaufzeit = ½ × Vorlaufzeit + 2 × (mittlere gewogene Kreditlaufzeit – 0,25)
Einen Sonderfall der Risikolaufzeit stellen Leasingdeckungen dar: Bei Leasinggeschäften ist regelmäßig eine annuitätische Tilgung vorgesehen, d. h. die Summe aus Zins- und Tilgungsanteil ist über den gesamten Tilgungszeitraum gleich hoch, es ändert sich im Zeitablauf aber die Relation der beiden Anteile zueinander. Der Tilgungsanteil ist am Anfang gering und steigt zum Ende, während der Zinsanteil während der Laufzeit sinkt. Für die Berechnung der Risikolaufzeit ist lediglich der Tilgungsanteil relevant, da dieser zur Ermittlung der mittleren gewogenen Kreditlaufzeit herangezogen wird, um eine Normierung auf eine halbjährliche Tilgung vornehmen zu können.