i) Antragsteller (Deckungsberechtigung, Grundlagenvertrag)
Der Übernahme einer Rahmenkreditdeckung geht stets ein entsprechender Antrag voraus, der prinzipiell von der Bank zu stellen ist, die den Rahmen-/Globalkredit mit dem ausländischen Darlehensnehmer abgeschlossen hat bzw. abzuschließen beabsichtigt. Konkret deckungsberechtigt sind alle Geschäftsbanken, die entweder ihre Hauptniederlassung oder aber zumindest eine Zweigniederlassung in Deutschland haben. Die antragstellende Bank muss zudem über einen Grundlagenvertrag mit dem Bund verfügen, der zum Zeitpunkt der Antragstellung und Deckungsentscheidung wirksam ist. Der Grundlagenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalenderjahres (schriftlich) gekündigt werden (Ziff. XIV. des Grundlagenvertrages). Der Antrag auf Abschluss eines Grundlagenvertrages muss schriftlich gestellt werden. Ein besonderes Antragsformular existiert nicht. Der Antrag hat eine Doppelnatur und führt im positiven Fall sowohl zur Annahme durch Verwaltungsakt als auch zum Abschluss des Grundlagenvertrages.