Fabrikationsrisikodeckung
Fabrikationsrisiko absichern
Wir unterstützen Sie bei der Absicherung des Fabrikationsrisikos
Sie möchten nicht nur Ihre Exportgeschäfte absichern, sondern auch das Fabrikationsrisiko? Das funktioniert mit unserer Fabrikationsrisikodeckung. Diese Form der Hermesdeckung ermöglicht es deutschen Exportunternehmen, Selbstkosten (Einzel- und Gemeinkosten) für die im Ausfuhrvertrag mit dem ausländischen Besteller vereinbarten Lieferungen und Leistungen bis zur Höhe des Auftragswertes abzusichern.
Ob sich die Deckung für Ihr konkretes Geschäft grundsätzlich eignet, erfahren Sie über nur fünf Fragen im Rahmen des Machbarkeits-Checks. Ebenfalls erhalten Sie eine Prämienindikation im Rahmen des Online-Antrages, d.h. noch vor Antragstellung.
Gut zu wissen: Unter Fabrikationsrisiko versteht man das Risiko des Exporteurs die Kosten, die er nach Abschluss des Kaufvertrages für die entsprechende Produktion aufgewendet hat, nicht erstattet zu bekommen – beispielsweise, weil der Kunde vom Vertrag zurücktritt oder insolvent ist.
Fabrikationsrisikodeckung im Überblick
Zielgruppe
Deutsche Exportunternehmen
Absicherbare Risiken
Die Fabrikationsrisikodeckung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen eines Produktionsabbruchs, insbesondere aufgrund
- der Insolvenz des ausländischen Bestellers
- der Lossagung vom Vertrag oder schwerwiegender Vertragsverletzungen
- staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse
- von in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem am Exportgeschäft beteiligten Drittland geltender Embargomaßnahmen
- sowie vor der Nichtzahlung von Stornierungskosten bzw. Teilvergütungsansprüchen nach einer berechtigten Kündigung durch den Besteller
Besonderheiten
Die Absicherung der Risiken ab Versand ist über eine zusätzliche Forderungsdeckung (Lieferantenkreditdeckung / Finanzkreditdeckung) möglich.
Entgelt
- Einmalig ein bestimmter Prozentsatz der gedeckten Selbstkosten
- Zusätzlich spezielle Bearbeitungsgebühren (nur falls keine separate Forderungsdeckung beantragt wurde)
- Die Detailberechnung ist über ein Rechentool möglich
Hinweis: Wenn der Versand in ein Drittland erfolgt, wird entweder die Länderkategorie des Bestellerlandes oder die des Drittlands zugrunde gelegt. Die Länderkategorie des Drittlands kommt zur Anwendung, wenn diese ungünstiger ist als die des Bestellerlandes.
Selbstbeteiligung
- 5 % bei allen Risiken
Fabrikationsrisikodeckung: Ihre Vorteile auf einen Blick
Einfach
Im Rahmen des Machbarkeits-Checks können Sie ganz einfach überprüfen, ob die Fabrikationsrisikodeckung zur Absicherung Ihres Geschäfts geeignet ist.
Digital
Den Antrag für eine Fabrikationsrisikodeckung stellen Sie bei uns ganz unkompliziert in unserem Kundenportal myAGA.
Kombinierbar
Unsere Fabrikationsrisikodeckung lässt sich für eine noch bessere Risikoabsicherung mit zahlreichen anderen Absicherungen ergänzen – beispielsweise einer Beschlagnahmedeckung, einer Vertragsgarantiedeckung oder einer Avalgarantie.
Wie funktioniert die Fabrikationsrisikodeckung?
Mit einer Fabrikationsrisikodeckung können deutsche Exporteure die im Zusammenhang mit dem Ausfuhrgeschäft anfallenden Produktionskosten absichern.
Gut zu wissen: Die Absicherung der Risiken ab Versand können über eine zusätzliche Forderungsdeckung (Lieferantenkreditdeckung / Finanzkreditdeckung) abgesichert werden.
Fabrikationsrisikodeckung beantragen
Dieses Produkt beantragen Sie ganz einfach online im myAGA-Kundenportal. Bitte stellen Sie dort Ihren digitalen Antrag, um die Absicherung Ihres Exportgeschäftes mit einer Fabrikationsrisikodeckung zu beantragen. Hierzu registrieren Sie sich einmalig und mühelos in wenigen Schritten auf unserem myAGA-Kundenportal. Wenn Sie bereits myAGA-Nutzer sind, können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten direkt einloggen.
Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung oder haben Fragen zu dem für Sie passenden Produkt, wenden Sie sich gerne an unsere Firmenberater.
Downloads
FAQ - Fabrikationsrisikodeckung
Welche ergänzenden Absicherungen stehen Ihnen zur Verfügung?
Die Fabrikationsrisikodeckung kann bei Bedarf ergänzt werden durch
Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
Der Deckungsschutz beginnt mit dem Inkrafttreten des Ausfuhrvertrages und endet in der Regel mit dem Versand der Ware.
Kann die Deckung für eine Refinanzierung genutzt werden?
Die sich aus der Fabrikationsrisikodeckung ergebenden Ansprüche können zu Refinanzierungszwecken an Kreditinstitute sowie an Forfaitierungsgesellschaften abgetreten werden.
Sie haben weitere Fragen zur Fabrikationsrisikodeckung?
Unsere Kundenberater stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um die Fabrikationsrisikodeckung zur Verfügung und führen Sie, falls gewünscht, Schritt für Schritt durch den Antragsprozess.