f) Stellung des Exporteurs
Der Exporteur nimmt bei einer Kreditgarantiedeckung dieselbe Stellung ein wie bei einer üblichen Finanzkreditdeckung. Für ihn ist die deckungsnehmende, garantiestellende Bank der Bezugspunkt. Sie strukturiert die Finanzierung, von ihr erhält er bei Vorlage der Dokumente die Auszahlungen aus dem Darlehen. Die lokale Bank bleibt für ihn im Hintergrund.
Obligatorisch ist für den Exporteur die Abgabe der üblichen Verpflichtungserklärung.
Der Exporteur kann – nicht anders als bei der Finanzkreditdeckung – parallel zur Kreditgarantiedeckung eine eigene Deckung zur Absicherung seiner spezifischen Ausfuhrrisiken (Fabrikationsrisiko- und/oder Lieferantenkreditdeckung) erhalten. Unter einer Lieferantenkreditdeckung wären auch die spezifischen Zahlungsrisiken hinsichtlich der Auszahlung des Darlehens der lokalen Bank abgesichert.