Herstellung von Aluminium
Klimakategorie | Neubau einer Anlage zur Herstellung von Aluminium | Nachrüstung einer bestehenden Anlage zur Herstellung von Aluminium |
Deckungserleichterung
(„Grüne Kategorie“) |
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Unveränderte Deckungskonditionen
(„Weiße Kategorie“) |
→ ab 2030 nur Anlagen, die ausschließlich grünen Strom gemäß der dann einschlägigen Definition der EU-Taxonomie verwenden (<100gCO2e/kWh) |
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Deckungsausschluss
(„Rote Kategorie“) |
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1 Wenn der verwendete Strom innerhalb einer integrierten Aluminium-Anlage selbst erzeugt wird, soll die Emissionsintensität dieser intergierten Stromerzeugungsanlage zu Grunde gelegt werden. Wenn der Strom für die Anlage aus dem Netz bezogen wird, wird die Emissionsintensität des jeweiligen Landes zu Grunde gelegt – hierfür können die Emissionswerte des Climate Technology Compass verwendet werden (https://compass.transitionmonitor.org).
2 Carbon Capture Utilization & Storage – die Speicherung des CO2 muss den einschlägigen Anforderungen der EU-Taxonomie entsprechen.
3 Abscheidungs-/Minderungsrate entspricht den Anforderungen des OECD CCSU und ist bei den periodischen Überprüfungen der SLL in Orientierung an EU-Taxonomie und bester verfügbarer Technologie anzupassen. Es wird außerdem geprüft, ob Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit emissionsfreier Energieträger ausreichen, um die Nutzung von CCUS für Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger von der „grünen“ in die „weiße“ Kategorie zu schieben.
4 Gemäß einschlägigen Anforderungen der EU-Taxonomie.