Mit Exportkreditgarantien gegen Risiken
Absicherung Ihrer Exportkredite gegen Zahlungsausfälle
Wozu dienen Exportkreditgarantien?
Staatliche Exportkreditgarantien sind ein zentrales Instrument der Außenwirtschaftsförderung der Bundesregierung. Sie sichern Exporteure gegen wirtschaftlich oder politisch bedingte Forderungsausfälle ab und ermöglichen in vielen Fällen erst die notwendige Absatzfinanzierung eines Geschäfts.
Die sogenannten Hermesdeckungen kommen nur dort zum Zuge, wo die private Wirtschaft kein entsprechendes oder ausreichendes Absicherungsangebot zur Verfügung stellt. Folglich konzentrieren sich die Exportkreditgarantien auf Geschäfte in Entwicklungs- und Schwellenländer. Damit werden deutsche Exporteure unterstützt, nur schwer zugängliche Märkte zu erschließen und Geschäftsbeziehungen in schwierigen Zeiten aufrechtzuerhalten.
Durch die Übernahme einer Exportkreditgarantie wird das Risiko eines Zahlungsausfalls vom Exporteur bzw. der finanzierenden Bank zu einem großen Teil auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen. Hierfür zahlen die Deckungsnehmer ein risikoadäquates Entgelt.
Hermesdeckungen werden nach nationalen und internationalen Regelungen übernommen und sind an konkrete Voraussetzungen geknüpft. Die beiden maßgeblichen Kriterien für die staatliche Absicherung sind die Förderungswürdigkeit und die risikomäßige Vertretbarkeit des Geschäfts.
Die Euler Hermes Aktiengesellschaft ist mit dem Management der Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland betraut.
Welche maßgeblichen Kriterien gelten für die Absicherung?
Förderungswürdigkeit
Als förderungswürdig gelten Exportgeschäfte, die dem Fördergedanken der Bundesrepublik Deutschland Rechnung tragen. So sind Exportgeschäfte kleiner und mittlerer Unternehmen als besonders förderungswürdig zu betrachten. Mit den Exportkreditgarantien des Bundes bekommen deutsche Exporteure somit faire Chancen im internationalen Wettbewerb.
Aber nicht jedes Exportgeschäft ist förderungswürdig. Einschränkungen können sich aus der Warenart, dem Bestellerland, einer Kombination daraus, den beteiligten Vertragsparteien, den vereinbarten Zahlungsbedingungen oder anderen Gesichtspunkten wie z.B. Umwelt-, Sozial oder Menschenrechtsaspekten sowie Korruption ergeben.
Risikomäßige Vertretbarkeit
Der Bund sichert nur Geschäfte ab, die hinsichtlich der wirtschaftlichen und politischen Risiken vertretbar sind. Dabei wird die Bonität des ausländischen Bestellers geprüft, das heißt, seine Fähigkeit in Zukunft seinen finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Zusätzlich spielt das Länderrisiko bei der Risikobewertung eine zentrale Rolle.
Ist ein Auslandsgeschäft von besonderer Bedeutung für den Bund, können risikoreicherer Exportgeschäfte abgesichert werden, wenn es sich z.B. um Interessen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, der Struktur- oder Regionalpolitik oder auch der Außen- oder Entwicklungspolitik handelt.
Schutz vor politischen und wirtschaftlichen Risiken
Exportkreditgarantien schützen Ihr Unternehmen vor politisch und wirtschaftlich bedingten Zahlungsausfällen. Politische Ursachen können zum Beispiel auch kriegerische Ereignisse, Unruhen oder Zahlungsverbote aufgrund von Devisenbeschränkungen sein. Wirtschaftliche Ursachen sind beispielsweise die Nichtzahlung eines Kunden oder dessen Insolvenz.
Abgesichert in jeder Phase des Exportgeschäfts, s. Abb.
Ein breites Angebot für Exporteure und Banken
Ob Sie zu kurz- oder längerfristigen Zahlungsbedingungen, an einen oder mehrere Kunden, einmalig oder wiederkehrend liefern, Banken- oder Bestellerkredite einsetzen oder komplexe Projekte finanzieren wollen: Für jedes Exportgeschäft gibt es passende Absicherungsmöglichkeiten, denn die Angebotspalette der Exportkreditgarantien ist umfassend.
Absicherungsmöglichkeiten bestehen für die Zeit vor und nach dem Versand der Ware. Fabrikationsrisikodeckungen schützen Sie vor dem Risiko während der Fertigungsphase des Exportguts. Ausfuhrrisiken nach dem Versand der Ware können Sie mit Forderungsdeckungen absichern.
Zur Finanzierung des Exportgeschäfts kann Ihr ausländischer Kunde entweder einen Lieferantenkredit oder einen Bestellerkredit in Anspruch nehmen. Beim Lieferantenkredit beantragt der deutsche Exporteur eine Deckung seines Geschäfts. Finanziert eine Bank die Exporttransaktion über einen gebundenen Finanzkredit, kann diese ihr Ausfallrisiko über eine Hermesdeckung absichern (Finanzkreditdeckung).
Geschützt von Anfang an
Auf Wunsch besteht also Deckungsschutz für die gesamte Zeit vor und nach dem Versand der Ware bis zur Begleichung der Forderung. Informieren Sie sich vor der Antragstellung, welche Absicherungsmöglichkeit für Ihre Lieferung oder Leistung geeignet ist, damit Sie einen optimalen Schutz vor den speziellen Risiken Ihres Geschäfts erhalten.
Worst Case - Wenn der Kunde nicht zahlt
Die Ware oder Leistung wurde geliefert, aber die Forderung wird plötzlich bestritten. Wenn dieser Fall eintritt, können Unternehmen in Schwierigkeiten geraten. Im Interview erklärt René Auf der Landwehr, Firmenberater für die Region Nürnberg, wie Sie sich gegen diesen Worst Case absichern können.
Hören Sie ein Beispiel aus der Praxis: