Ukraine
Deckungspraxis
Mit Blick auf Anträge für Exportkreditgarantien für Ausfuhrgeschäfte in der Ukraine beobachtet die Bundesregierung die aktuelle dynamische Lage fortlaufend. Es ist und bleibt das Ziel der Bundesregierung die Ukraine bestmöglich wirtschaftlich zu unterstützen.
Kurzfristige Geschäfte
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
APG-Geschäft
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
Abweichend von Ziffer 6 der Allgemeinen Bedingungen APG sind Forderungen aus (reinen) Leistungsgeschäften nicht deckungsfähig. Dies gilt auch für Forderungen aus separat fakturierten Leistungen, die zusammen mit Warenlieferungen erbracht werden.
Die Karenzfrist für den Eintritt des Gewährleistungsfalls (Konvertierungs- und Transferfall) gemäß der Allgemeinen Bedingungen (P) beträgt 6 Monate.
Kennen Sie schon die Ukraine-APG?
Mittel-/ langfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten innerhalb eines Plafonds in Höhe von 250 Mio. Euro mit einer Orientierungsgröße von 10 Mio. Euro Auftragswert pro Einzelgeschäft.
Geschäfte mit höheren Auftragswerten sind bei Vorliegen besonderer Förderungswürdigkeit deckungsfähig.
Eine Anschreibung auf den Plafond findet bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten finanziert werden, erst nach Abschluss auch des Finanzkreditvertrages statt ("verschärftes Windhundverfahren").
Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für kurzfristige Geschäfte, Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.
Es gilt Zurückhaltung bei der Indeckungnahme ausländischer Zulieferungen und örtlicher Kosten.
Sicherheiten
Kurzfristige Geschäfte / APG
Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis.
Mittel-/langfristige Geschäfte, privater Sektor
Es erfolgt eine strenge Bonitätsprüfung. Im Zweifel sind Banksicherheiten erforderlich.
Mittel-/langfristige Geschäfte, öffentlicher Sektor
Es sind Garantien staatlicher Stellen erforderlich.
Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website Wiederaufbau der Wirtschaft in der Ukraine von GTAI (Germany Trade and Invest) sowie auf der Plattform Wiederaufbau Ukraine des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Deckungsstopp Russland und Belarus
Weitere Informationen hierzu, sowie FAQs und Ansprechpartner finden Sie auf unserer Themenseite:
Deckungsstopp für Russland und Belarus ->
Alle Angaben ohne Gewähr.