5-Punkte Maßnahmenpaket wird verlängert
Bundeswirtschaftsministerium unterstützt weiterhin deutsche Exportwirtschaft in Corona-Pandemie
Die Bundesregierung hat das 5-Punkte Maßnahmenpaket zur Stärkung der deutschen Exportwirtschaft in der COVID-19-Pandemie bis zum 30.06.2022 verlängert. Einige der im Juli 2020 beschlossenen Maßnahmen sollten Ende 2021 auslaufen.
Die Corona-Pandemie stellt die Exportwirtschaft weiterhin vor große Herausforderungen. Um diese Unternehmen und die dort Beschäftigten weiterhin zu unterstützen, ist es daher wichtig, dass die im Juli 2020 beschlossenen Erleichterungen bestehen bleiben.
Das 5-Punkte Maßnahmenpaket zielt im Bereich der Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesdeckungen) darauf ab, die Liquiditätssituation von Exporteuren und Importeuren zu verbessern, die Refinanzierungsmöglichkeiten von Banken im Zusammenhang mit Exportgeschäften auszuweiten und die Finanzierung von Auslandsgeschäften zu erleichtern, z.B. durch Erleichterungen bei den Entgeltzahlungen für bestehende Exportkreditgarantien.
Zusätzlich bleibt auch die Antragsgebühr für ein spezielles digitales Angebot für kleinvolumige Exportgeschäfte („Click & Cover Export“) bis zum 30.06.2022 ausgesetzt, wovon insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren.
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