Entlastungspaket für die Exportkreditgarantien
Effiziente Maßnahmen zur Stärkung der deutschen Außenwirtschaft
Entlastungspaket für die Außenwirtschaftsförderinstrumente beschlossen
Für die Bundesregierung ist der Bürokratieabbau ein Kernanliegen. Sie hat in den letzten Monaten zahlreiche Initiativen zur Entbürokratisierung auf den Weg gebracht, darunter insbesondere Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und das Bürokratieentlastungsgesetz IV.
In diesem Sinne hat die Bundesregierung auch ein Entlastungspaket für die Garantieinstrumente der Außenwirtschaftsförderung beschlossen. Ziel des Entlastungspaketes sind einfachere und schnellere Antrags- und Entscheidungsverfahren bei den Exportkredit- und den Investitionsgarantien des Bundes.
Die beschlossenen Maßnahmen verschlanken das Verfahren entlang der gesamten Prozesskette – vom Antrag auf Übernahme einer Garantie bis nach Abschluss des Entschädigungsverfahrens (Regress).
"Die Stärkung der deutschen Außenwirtschaft ist von zentraler Bedeutung für unsere wirtschaftliche Zukunft. Durch die gezielte Entbürokratisierung bei den Garantieinstrumenten der Außenwirtschaftsförderung stärken wir deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Unser Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und den Unternehmen den Weg zu neuen Märkten zu erleichtern."
Dr. Franziska Brantner, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz (Bildnachweis: Florian Freundt)
Mittelstand im Fokus
Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellt die Bürokratie eine erhebliche Belastung dar. Die Vielzahl von Vorschriften, Formularen und Genehmigungsverfahren kann zu einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand führen, der die Ressourcen von KMU stark beansprucht. Deshalb verschlanken wir das Verfahren von der Antragstellung bis zum Regressverfahren und sorgen so für eine wichtige Entlastung des Mittelstands.
Insgesamt hat sich die Bundesregierung auf 20 Entlastungsmaßnahmen für die Garantieinstrumente verständigt. Diese werden sukzessive im Laufe dieses Jahres umgesetzt und kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit überprüft. Die Vielzahl an Vereinfachungen soll in Summe zu messbarer Entlastung und Verfahrungsbeschleunigung führen.
Maßnahmen des Entlastungspakets
Beschleunigte Antragsverfahren
Die Entscheidungsbefugnisse von Mandataren, dem Kleinen Interministeriellen Ausschuss für Exportkreditgarantien und dem Interministeriellen Ausschuss für Exportkreditgarantien wurden neu geregelt. Die erweiterten Befugnisse von Mandataren und dem Kleinen Interministeriellen Ausschuss führen dazu, dass mehr Deckungsentscheidungen in niederschwellige Entscheidungsgremien verlagert werden. Die häufigeren Sitzungstermine dieser Gremien führen zu einem zügigeren Verfahren und ermöglichen schnellere Deckungsentscheidungen.
- Entscheidungen Mandatare entsprechend Weisung des Bundes: Geschäfte bis sieben Mio. Euro (vormals fünf Mio. Euro)
- Entscheidungen Kleiner Interministerieller Ausschuss (KLIMA): Geschäfte in der Größenordnung zwischen sieben und 15 Mio. Euro (vormals fünf bis zehn Mio. Euro)
- Entscheidungen Interministerieller Ausschuss (IMA): Geschäfte ab 15 Mio. Euro (vormals zehn Mio. Euro)
Effizientere Antragsprüfung
Künftig gibt es keine systematischen Sonderprüfungen im Antragsverfahren mehr, sondern nur noch in begründeten Ausnahmefällen, z.B. bei politischen oder wirtschaftlichen Ausnahmesituationen.
Stärkere Digitalisierung
Die Anzahl der im Antragsverfahren erforderlichen Originaldokumente wird weiter reduziert.
Erweiterung der digitalen Lieferanten- und Finanzkreditdeckung (click&cover)
Ab sofort können Einzelgeschäfte in den Länderkategorien 1-5 ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand bis zu sieben Mio. Euro abgesichert werden (bisher fünf Mio. Euro.). In den Länderkategorien 6 und 7 liegt der maximale Auftragswert bei 3,5 Mio. Euro (vormals 2,5 Mio. Euro).
Dank der Aufwertung von Hermesdeckungen click&cover können nun auch größere Aufträge einfach, schnell und digital beantragt werden. Das bedeutet weniger Komplexität und schnellere Deckungsentscheidungen. Das stärkt das Small-Ticket-Geschäft und verbessert die Situation insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen im internationalen Wettbewerb.
Vereinfachtes Bedingungswerk
Banken können leichter die Erfüllung der Voraussetzungen für die Auszahlung aus bundesgedeckten Krediten nachweisen. Und bei der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) – einem vor allem von KMU genutzten Garantieinstrument – sind Bestimmungen zur Anrechnung jetzt weniger komplex.
Vereinfachtes Prüfungsverfahren für APG-Kleinlimite
APG-Nehmer mit Limitanträgen bis zu einem BEtrag von 50.000 Euro profitieren von einem vereinfachten Prüfungsverfahren. Bei dem vereinfachten Prüfungsverfahren stellt der APG-Nehmer spezifische Informationen über den ausländischen Kunden zur Verfügung. Dazu gehören eigene Zahlungserfahrungen sowie Bonitätsauskünfte von Auskunfteien. Die Zahlungsbedingungen für diese Geschäfte / Limite dürfen eine Laufzeit von 180 Tagen nicht überschreiten.
Vereinfachung der Anrechnungsbestimmungen bei den Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG)
Nach einer Entschädigung durch den Bund ist der Kunde verpflichtet, die bundesgedeckte Forderung weiter einzufordern. Ein neues Verfahren soll den Kunden bei der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) entlasten. Geplant ist, den Kunden unter bestimmten Voraussetzungen von der Regressverpflichtung zu befreien. Diese Vereinfachung kommt insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugute.
Effizienzsteigerung durch Künstliche Intelligenz
Durch den Einsatz von KI werden die Abläufe entlang der gesamten Prozesskette (Antragsbearbeitung, Prüfung, Entscheidung, Entschädigung) beschleunigt.
Einführung des Bürokratiechecks
Bei jeder Produkt- oder Prozessanpassung wird diese künftig auf einen möglichen Mehraufwand für die Kunden der Exportkreditgarantien hin überprüft.
Edna Schöne, Vorständin Euler Hermes AG, zum Entlastungspaket
Erfahren Sie von Edna Schöne (Vorständin Euler Hermes AG) mehr über das neue Entlastungspaket für die Außenwirtschaftsförderinstrumente, dessen Bedeutung für die Exportkreditgarantien und welche Vorteile das Entlastungspaket insbesondere für den Mittelstand bietet.