Bild: Perspektive von oben auf ein Containerschiff im Hafen

Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm

Refinanzierungsprogramm der staatlichen KfW-Bankengruppe

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz der deutschen Exportwirtschaft ein Programm zur langfristigen Refinanzierung zur Verfügung, wenn Geschäfte neben Finanzkreditdeckungen oder Airbusgarantien zusätzlich eine Verbriefungsgarantie des Bundes erhalten.

 

Das bisher befristete Programm wird seit 01.01.2021 unbefristet angeboten. Gleichzeitig wurden die Konditionen für die Geschäftsbanken verbessert (u.a. Wegfall spezifischer Mindestzinsanforderungen).

Verbriefungsgarantie im Rahmen des KfW-Refinanzierungsprogramms

Mit einer Verbriefungsgarantie des Bundes können Banken am Refinanzierungsprogramm der staatlichen KfW-Bankengruppe teilnehmen und laufzeitkongruente langfristige Refinanzierungen für Finanzkredite und Airbusgarantien erhalten.

 

Damit steht der deutschen Exportwirtschaft ein staatliches Refinanzierungsinstrument zur Verfügung. Es leistet einen Beitrag zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für deutsche Exporteure im internationalen Vergleich.

Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm im Überblick 

Zielgruppe

  • als Deckungsnehmer
    • Deutsche Kreditinstitute
    • In Deutschland ansässige Zweigniederlassungen ausländischer Banken
    • Ausländische Banken (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • als Begünstigter (Refinanzierer)
    • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die gleichzeitig die Refinanzierung der Darlehen vornimmt
       

Zahlungsziel der abgesicherten Forderungen

Abhängig von der zugrunde liegenden Finanzkreditdeckung oder Airbusgarantie (mittel-/langfristig), jedoch ist eine Mindestkreditlaufzeit von 2 Jahren erforderlich.

 

Besonderheiten

  • Der Antrag auf Ausstellung einer Verbriefungsgarantie wird zusätzlich zu einer Finanzkreditdeckung oder Airbusgarantie gestellt. Daneben schließen Deckungsnehmer, KfW und Bund einen separaten Garantiebereitstellungsvertrag für jede Refinanzierung.
  • Der Abschluss des Kreditvertrages darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
  • Aus Sicht des Refinanzierers handelt es sich bei der Verbriefungsgarantie um eine selbständige, abstrakte, unbedingte und unwiderrufliche 100%-Garantie auf erstes Anfordern; zwischen dem Bund und der finanzierenden Bank gelten die Konditionen der Finanzkreditdeckung bzw. der Airbusgarantie unverändert fort.
  • Das Programm ist beihilfeneutral ausgestaltet. Für Geschäftsbanken entfällt seit Januar 2021 die Voraussetzung von Mindestzinsvereinbarungen, da die Programmstruktur bereits europarechtskonforme Konditionen sicherstellt.
  • Gesamtprogrammvolumen: EUR 1,5 Mrd. p.a.; Überschreitung im Einzelfall bei entsprechendem Bedarf möglich
  • zulässige Vertragswährungen: Euro (EUR), Australischer Dollar (AUD), Kanadischer Dollar (CAD), Schweizer Franken (CHF), Dänische Krone (DKK), Britisches Pfund (GBP), Japanischer Yen (JPY), Neuseeland-Dollar (NZD), Schwedische Krone (SEK), US-Dollar (USD)
  • Voraussetzung für zu refinanzierendes Geschäft ist die vollständige Auszahlung des Kredits. Ebenfalls sind tranchenweise Auszahlungen möglich.
  • Es handelt sich um Exportkredite für Geschäfte mit Sitz der Besteller außerhalb der EU.
  • Die Förderungswürdigkeit im Rahmen des Programms wird i.d.R. nach Erteilung der Grundsatzzusage und anschließender Konditionenindikation der KfW vom Bund geprüft und bestätigt.

 

Entgelt

  • Für die Finanzkreditdeckung/Airbusgarantie und die Verbriefungsgarantie ist das übliche Entgelt zu zahlen.
  • Bei der Kombination Airbusgarantie/Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm (Einzelfallentscheidung) wird nur das halbe Entgelt für die Verbriefungsgarantie erhoben.
  • Für die Bereitstellung von Refinanzierungsmitteln erhebt die KfW einen Spread („KfW-Marge“) sowie Gebühren.

 

Selbstbeteiligung

Keine für den Begünstigten (Refinanzierer)

Wie funktioniert eine Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm?

Im Rahmen der Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm refinanziert die KfW 100% des tatsächlich ausgezahlten Darlehensbetrages. Die entsprechenden Zins- und Tilgungsbedingungen, sowie der Auszahlungszeitraum der Mittel werden direkt zwischen der KfW und der Bank geregelt. Die Mittel kann die Bank entsprechend des Auszahlungsfortschrittes in mehreren Tranchen abrufen, wobei eine maximale Anzahl an Abrufen oder ein Mindestabrufvolumen vertraglich vereinbart werden. Der Exportkredit verbleibt dabei jedoch in der Bilanz der Bank, welche auch für die Abwicklung des Exportkredits zuständig bleibt. Lediglich die Kreditforderung wird im Rahmen der stillen Zession an die KfW abgetreten.

Weiterführende Informationen

Nähere Details zur Ausgestaltung des KfW-Programms finden Sie in dem entsprechenden Merkblatt der KfW.

Sie haben weitere Fragen zur Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm?

Unsere Kundenberater stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um die Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm zur Verfügung und führen Sie falls gewünscht Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. 

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Andreas Gehring
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