Klimapolitische Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien – BMWK richtet Außenwirtschaftsförderung stärker am Klimaschutz aus
Konsultationsphase mit Stakeholdern startet
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute erstmals Entwürfe für „Sektorleitlinien der Bundesregierung“ (Hermesdeckungen) vorgelegt. Diese sind in der Bundesregierung geeint und gehen jetzt in einem nächsten Schritt in die Konsultation mit Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und NGOs.
Das Instrument der Exportkreditgarantien ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Die Exportkreditgarantien schützen Exporteure und Banken vor wirtschaftlich und politisch bedingten Zahlungsausfällen. Mit den Garantieinstrumenten des Bundes sind günstigere Finanzierungskonditionen und auch eine politische Flankierung im Falle eines nicht reibungslosen Geschäftsverlaufs möglich.
Die Sektorleitlinien enthalten Entscheidungskriterien für die Übernahme dieser Exportkreditgarantien und legen hierbei erstmals einen klimapolitischen Maßstab an. Die Sektorleitlinien betreffen drei Sektoren: Energie, Industrie und Transport. Eine Übertragung auf die Investitionsgarantien ist geplant und wird in Kürze erfolgen.
Ziel dieser neuen Leitlinien und damit Entscheidungskriterien ist es, Innovationen und klimafreundliche Technologien anzureizen, ihre Entwicklung zu unterstützen und den Export grüner Technologien ins Ausland zu fördern. Gleichzeitig soll die Finanzierung klimaschädlicher Aktivitäten perspektivisch beendet werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des BMWK oder den Entwürfen für Sektorleitlinien (PDF). Neuigkeiten hierzu finden Sie auch auf unserer Seite Klimastrategie: