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27. Februar 2020

Coronavirus und mögliche Auswirkungen auf die Wirtschaft

Neuigkeiten

BMWi bietet Hotline für Unternehmen an

Wichtige Informationen zu den Exportkreditgarantien  

  • Übernimmt der Bund aktuell weiterhin Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) für Exporte nach China / in COVID-19 Gebiete? 
    Ja. Für konkrete Fragen zu Deckungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an die Euler Hermes AG (Kontakt: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 90).
     
  • Gibt es Auswirkungen auf bestehende Deckungen für Lieferungen und Leistungen nach China / in COVID-19 Gebiete?
    Der Coronavirus führt nicht dazu, dass ein bestehender Deckungsschutz entfällt oder eingeschränkt wird. Eine Entschädigungsfähigkeit unter einer Hermesdeckung hängt u. a. von dem Deckungsprodukt und der Einhaltung der Entschädigungsvoraussetzungen ab. 
     
  • Wann und in welchem Umfang sind Schäden aufgrund des Coronavirus unter den Hermesdeckungen abgesichert?
    Schäden können sowohl in der Herstellungsphase entstehen als auch den Ausfall einer Forderung nach Lieferung umfassen. Für beide Konstellationen bietet der Bund Deckungsschutz an: Eine Fabrikationsrisikodeckung für Schäden in der Herstellungsphase und eine Lieferantenkreditdeckung für einen möglichen Forderungsausfall (Forderungsdeckung).
     
  • Was ist unter einer Fabrikationsrisikodeckung versichert?
    Die Fabrikationsrisikodeckung bietet primär Schutz vor den finanziellen Folgen eines Produktionsabbruchs. Ist es Ihnen infolge eines von der Fabrikationsrisikodeckung abgesicherten Risikos unmöglich oder zumindest unzumutbar, die Fertigung fortzusetzen und/oder gefertigte Waren zu versenden, sind Ihre entstandenen Selbstkosten grundsätzlich entschädigungsfähig. Das kann z. B. der Fall sein, wenn wegen Auswirkungen des Coronavirus nicht mehr damit gerechnet werden kann, dass sich Ihr Auslandskunde weiterhin vertragstreu verhalten wird. Bei einer bestehenden Fabrikationsrisikodeckung ist es wichtig, dass Sie den Mandataren des Bundes von der Euler Hermes AG erforderlich werdende Liefer- und Leistungszeitverschiebungen umgehend mitteilen. Bitte beachten Sie, dass solche Verschiebungen der Zustimmung des Bundes bedürfen.
     
  • Was ist unter einer Forderungsdeckung versichert?
    Die Forderungsdeckung bietet Ihnen Schutz davor, dass ein Auslandskunde die Ihnen zustehende Forderung nicht bezahlt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Forderung auch tatsächlich besteht: Schäden aufgrund des Coronavirus können eventuell einen Fall höherer Gewalt darstellen und damit die Forderung entfallen lassen. Bei einer bestehenden Forderungsdeckung müssen Sie den Mandataren des Bundes von der Euler Hermes AG Liefer- sowie Leistungszeitverschiebungen und selbstverständlich auch Zahlungsverzüge umgehend mitteilen. Bitte denken Sie daran, dass Liefer- und Leistungszeitverschiebungen der Zustimmung des Bundes bedürfen. Falls Sie zur Sicherstellung Ihrer Lieferverpflichtung Ihre Zulieferungen bei einem anderen Lieferanten beziehen wollen, bedenken Sie bitte, dass Sie bei ausländischen Zulieferungen vorher die Zustimmung des Bundes einholen müssen (Verschiebung in den Auslandsanteilen).
     
  • Ich habe nähere Fragen zu meiner Exportkreditgarantie und zu Deckungsmöglichkeiten. An wen kann ich mich wenden?
    Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an die Mandatare des Bundes von der Euler Hermes AG in Hamburg:
    Hermesdeckungen Corona-Taskforce: +49 (0) 40 / 88 34 - 95 09
    Customer Service: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 90 oder per Kontaktformular
    BMWi-Hotline für Unternehmen: +49 (0) 30 / 186 15 15 15

Weitere Informationen - was Sie jetzt wissen müssen

Aktuelle Informationen zu den Exportkreditgarantien für Unternehmen zur Corona-Krise:

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Bild: Mann im Lager