EKG-Report 358
Entlastungspaket: Verzicht auf Originaldokumente – Qualifizierte elektronische Signatur statt Papierunterschrift
Die Einführung der qualifiziert elektronischen Signatur (qeS) ist ein wichtiger Bestandteil des Entlastungspakets. Sie ist zudem ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung mit entsprechenden positiven Auswirkungen für die Deckungsnehmer.
So können Verpflichtungserklärungen nunmehr elektronisch – statt auf dem Postweg – über das myAGA-Portal hochgeladen oder per E-Mail an underwriting@exportkreditgarantien.de eingereicht werden, sofern sie mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS) gemäß Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) versehen sind. Die Vorlagen werden zukünftig einen entsprechenden Hinweis mit weiteren Erläuterungen enthalten. Die postalische Einreichung von original unterschriebenen Verpflichtungserklärungen bleibt weiterhin möglich.
75 Jahre Exportkreditgarantien: Der Film
75 Jahre Exportkreditgarantien
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