EKG-Report 346
Klimapolitische Sektorleitlinien und Deckungserleichterungen für grüne Geschäfte treten in Kraft
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) richtet seine Außenwirtschaftsförderpolitik künftig stärker am Klimaschutz aus und hat in diesem Zusammenhang klimapolitische Sektorleitlinien für die Exportkreditgarantien (EKG) vorgelegt. Die klimapolitischen Leitlinien betreffen die Sektoren Energie, Industrie und Transport und treten zum 1. November 2023 in Kraft.
Ziel der Sektorleitlinien ist es, Innovationen und klimafreundliche Technologien anzureizen, ihre Entwicklung zu unterstützen und den Export grüner Technologien und auch deren Implementierung im Ausland zu fördern. Gleichzeitig soll die Unterstützung klimaschädlicher Aktivitäten perspektivisch beendet werden.
Dekarbonisierung von Schlüsselsektoren
Um Klimaziele und internationale Verpflichtungen effektiv umzusetzen, setzt die Klimastrategie für Exportkreditgarantien auf folgende, aufeinander aufbauende Elemente:
1. Die Einführung von klimapolitischen Sektorleitlinien für Schlüsselsektoren zur Begleitung von deren Dekarbonisierung.
2. Die Einführung einer Klimaprüfung im Rahmen der Umwelt-Sozial- und Menschenrechtsprüfung (USM-Prüfung) zur Einhaltung von internationalen Mindest- und Best-In-Class-Benchmarks durch die abgesicherten Projekte außerhalb der Schlüsselsektoren.
3. Die Berechnung des Treibhausgas (THG)-Fußabdrucks des Portfolios von abgesicherten Projekten.
Grün. Weiß. Rot – Die neue EKG-Farbenlehre
Anhand der klimapolitischen Sektorleitlinien werden zur Deckung beantragte Geschäfte künftig in die Kategorien grün, weiß oder rot eingestuft.
Geschäfte der grünen Kategorie (deutlicher Beitrag zum 1,5-Grad-Pfad) profitieren von Deckungserleichterungen. Für grüne Exportvorhaben werden folgende Erleichterungen eingeführt:
- Die Deckungsquote bei der Finanzkreditdeckung für die wirtschaftlichen und politischen Risiken wird von 95 auf 98 Prozent erhöht – damit wird die Finanzierung und in dem Zusammenhang ggfs. das deutsche Produkt günstiger.
- Der generell zulässige Auslandsanteil wird auf 70 Prozent erhöht. Damit erhalten Exporteure eine größere Flexibilität beim Sourcing und bessere Angebotspreise. Voraussetzung ist, dass Kernkompetenzen bzw. Schlüsseltechnologien weiterhin in Deutschland verbleiben. Davon profitiert auch der Exportsektor der Erneuerbaren Energien/der Markt für erneuerbare Energien.
- Auf das Anzahlungserfordernis für lokale Kosten wird verzichtet. Damit kann der bundesgedeckte Teil der Gesamtfinanzierung steigen und die Kosten für den Kredit können spiegelbildlich reduziert werden.
- Der Entgeltzuschlag für Lokalwährungen (sog. „Weichwährungen“) entfällt. Der Zuschlag hatte gerade grüne Vorhaben behindert, da deren Erträge häufig auch in Weichwährung generiert werden.
Verbesserte bzw. gleichbleibende Deckungskonditionen für die meisten Deckungsnehmer
Für Geschäfte der weißen Kategorie (mit einem 1,5-Grad-Pfad vereinbar) ändert sich nichts. Sie können weiter zu den bisherigen Konditionen abgesichert werden.
Für Geschäfte in der roten Kategorie (nicht mit einem 1,5-Grad-Pfad vereinbar) übernimmt der Bund künftig keine Deckungen mehr. Dies betrifft in erster Linie den Bereich der fossilen Energie.
Betrachtet man die Deckungen des Bundes in den vergangenen 18 Monaten, so hätte der Bund 97 Prozent des abgesicherten Auftragswertes unter der EKG-Klimastrategie zu verbesserten bzw. gleichbleibenden Konditionen in Deckung genommen.
Umfangreicher Konsultationsprozess
Die klimapolitischen Sektorleitlinien wurden im Rahmen einer Konsultation Wirtschaftsverbänden, Unternehmen, Gewerkschaften, Banken und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zur Kommentierung vorgelegt. Im Ergebnis hat die Konsultation gezeigt, dass die Sektorleitlinien ein hohes klimapolitisches Ambitionsniveau gewährleisten und den Transformationsprozess der deutschen Wirtschaft begleiten. Einige Exporteure stehen vor der Herausforderung, ihr Portfolio weiter in Richtung klimafreundlicher Lösungen zu entwickeln. Dabei können die Garantieinstrumente sie im Sinne einer Transformationsbegleitung unterstützen.
Garantien für Ungebundene Finanzkredite werden um Klima-UFK ergänzt
Im Rahmen der Klimastrategie hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zudem sein Angebot bei den UFK-Garantien um einen Klima-UFK erweitert. Mit ihm kann der Bund die Finanzierung von Transformationsvorhaben im Ausland absichern, die zum Klimaschutz und zur CO2-Reduktion beitragen. Das betrifft zum Beispiel Projekte in den Bereichen grüner Wasserstoff, Batterietechnologien oder aber Energieversorgung mit erneuerbaren Energien.
Mit der UFK-Garantie deckt der Bund damit künftig nicht nur den Bezug von Rohstoffen im geologischen Sinne (Rohstoff-UFK) oder nicht-projektbezogene Unternehmensfinanzierungen im Gegenzug zu Rohstofflieferungen (Corporate UFK), sondern sichert auch Vor- und Zwischenprodukte ab, die für die Transformation der Wirtschaft und der Energiewende zwingend notwendig sind (Klima-UFK).
Treibhausgasfußabdruck misst Fortschritt bei der Ausrichtung auf 1,5-Grad-Pfad
Der Fortschritt bei der Ausrichtung der Außenwirtschaftsförderung auf den 1,5-Grad-Pfad wird anhand des Treibhausgasfußabdrucks (THG) gemessen. Auf Basis des Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) „Financed Emissions“-Standards für Banken wurde eigens ein Ansatz für die Berechnung des EKG-Portfolios entwickelt. Der THG-Fußabdruck für die Exportkreditgarantien des Bundes wurde erstmalig für das Jahr 2022 berechnet. Diese Berechnung dient als Baseline für das Netto-Null-Ziel der Klimastrategie für EKG.
Klima-Check zeigt Förderungswürdigkeit an
Weitere Informationen zu den Klimastrategien, den Sektorleitlinien im Detail sowie ein ausführliches FAQ finden Sie auf der Seite Klimastrategie.
Darüber hinaus steht den Antragstellern das interaktive Tool, „Klima-Check“ zur Verfügung. Der Klima-Check gibt Auskunft darüber, ob das zur Rede stehende Geschäft aus klimapolitischer Perspektive förderungswürdig ist und was Sie im weiteren Antrags- und Beratungsverfahren berücksichtigen müssen.
OECD Länderrisikoeinstufung – Brasilien verbessert sich
In ihrer Sitzung im Oktober 2023 haben die Expertinnen und Experten der OECD die Länderrisiken von 50 Staaten der Regionen Lateinamerika und Karibik sowie West- und Zentralafrika klassifiziert.
Die siebenstufige Länderklassifizierung (1 = beste Kategorie, 7 = schlechteste Kategorie) wurde 1999 auf OECD-Ebene eingeführt und ist ein Parameter bei der Berechnung des Entgelts.
Im Vergleich zu den bisherigen Einstufungen haben sich folgende Veränderungen ergeben:
Land | Neue Kategorie | Alte Kategorie |
Bolivien | 7 | 6 |
Brasilien | 4 | 5 |
Gabun | 7 | 6 |
EKG-Beratungsangebot: Emilia von Mettenheim startet als Finanzierungsexpertin in Côte d'Ivoire
Seit dem 15.10.2023 ist Emilia von Mettenheim für den Bund als Finanzierungsexpertin in Côte d'Ivoire aktiv. Von dort aus berät sie deutsche Deckungsnehmer, ausländische Kunden und lokale Banken in Westafrika und Subsahara-Afrika zur ECA*-Finanzierung Made in Germany.
Vor ihrem Wechsel arbeitete Emilia von Mettenheim mehrere Jahre im Bundesgeschäft von Euler Hermes (Hermesdeckungen); zuletzt im Berliner Hauptstadtbüro. Emilia von Mettenheim ist eine von drei Finanzierungsexpertinnen. Neben ihr sind Alexandra Lutz in Südostasien und Eva Steinhaus im Mittleren Osten und in Nordafrika tätig.
*Export Credit Agency
Diversifizierung unterstützen: Verbesserte Konditionen für Direktinvestitionen in ausgewählte Länder
Die multiplen Krisen unserer Zeit zeigen: Diversifizierung ist das Gebot der Stunde. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Bundesregierung deutsche Unternehmen auf vielfältige Art und Weise, Abhängigkeiten von einzelnen Ländern und Regionen zu reduzieren. So auch bei den Investitionsgarantien des Bundes.
Mit Blick auf die Erschließung neuer Märkte bietet der Bund deutschen Unternehmen ab sofort vergünstige Konditionen für die Übernahme von Investitionsgarantien in über 30 ausgewählten Ländern an.
Konkret setzt der Bund folgende Anreize:
- Erlass der Antragsgebühr
reduzierter Selbstbehalt im Schadensfall (2,5 Prozent statt 5 Prozent) - um 10 Prozent ermäßigtes jährliches Garantieentgelt (Länder der OECD-Länderrisikokategorie 1-5)