AGA-Report 334
Überarbeitung des OECD-Konsensus –
Deutschland für flexiblere Finanzierungskonditionen
Die deutsche Exportförderung ist in ein enges Geflecht internationaler Regeln und Vereinbarungen eingebunden. Maßgeblich ist vor allem der OECD-Konsensus. Der 1978 verabschiedete Konsensus erfasst alle staatlich unterstützten Exportkredite mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren.
Ziel: Gleiche Wettbewerbsbedingungen
Das Regelwerk legt u.a. die Mindestanforderungen für Kreditlaufzeiten, Anzahlungen, die Einbeziehung örtlicher Kosten, Tilgungsprofile sowie Entgeltsätze und Mindestzinsen fest. Mit dem OECD-Konsensus soll sichergestellt werden, dass der Wettbewerb über den Preis und die Qualität der Exportprodukte geführt wird und nicht über den Umfang und die Konditionen der staatlichen Unterstützung.
So revolutionär der OECD-Konsensus in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts war, so modernisierungsbedürftig ist er heute. Das Regelwerk ist nicht mehr zeitgemäß und genügt immer weniger der sich wandelnden Wirtschaftswelt mit neuen Geschäftsmodellen und neuen Akteuren.
Deutschland für flexiblere Finanzierungskonditionen
Ein Aspekt der Modernisierungsbemühungen sind die Finanzierungskonditionen. Deutschland setzt sich unter anderem dafür ein, dass diese flexibler gestaltet und stärker als in der Vergangenheit über die Entgelthöhe gesteuert werden.
Die Verhandlungen sind weit fortgeschritten und Ergebnisse erscheinen möglich, vielleicht sogar noch in diesem Jahr. Die deutsche Exportwirtschaft würde es begrüßen. Sie empfindet den OECD-Konsensus in seiner jetzigen Form eher als Fessel und Nachteil im internationalen Wettbewerb, denn als Wumms für den Außenhandel.
Branchenreport Textilmaschinenbau – Abhängigkeit von China reduzieren – Exportkreditgarantien helfen bei Diversifizierung
Der Textilmaschinenbau ist eine traditionsreiche und mittelständisch geprägte Branche. Mit einem inländischen Produktionsvolumen von knapp drei Milliarden Euro gehört er zu den bedeutenden Fachzweigen im deutschen Maschinenbau. Der Großteil der in Deutschland hergestellten Textilmaschinen wird exportiert (95 Prozent). Das wichtigste Abnehmerland für deutsche Textilmaschinenexporteure ist China. Mit Abstand folgen die Türkei, die USA und Indien.
Unbürokratische und schnelle Exportfinanzierung
Ein Thema, das die Textilindustrie umtreibt, ist die Abhängigkeit vom asiatischen Markt und hier insbesondere von China. Dies betrifft die textile Produktion und somit auch den Absatz von Textilmaschinen. „Um unabhängiger von China zu werden, bemühen wir uns aktiv um andere, kleinere Märkte bzw. müssen neue Absatzmärkte erschließen. Dabei sind wir allerdings auf eine einfache, unbürokratische und schnelle Exportfinanzierung angewiesen“, erklärte Verena Thies-Niehoff, geschäftsführende Gesellschafterin des Textilmaschinenbauers Thies.
Die Familienunternehmerin in 5. Generation sprach in der Oktobersitzung des Interministeriellen Ausschusses für Exportkreditgarantien über die Herausforderungen der textilproduzierenden Industrie und die Auswirkungen auf den deutschen Textilmaschinenbau. Dabei warb sie unter anderem für eine höhere Risikobereitschaft des Bundes bei der Absicherung von Geschäften in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie bei der Deckung von Small Tickets.
Verena Thies-Niehoff, geschäftsführende Gesellschafterin des Textilmaschinenbauers Thies
Exportkreditgarantien im textilen Sektor
In der Vergangenheit hat der Bund zahlreiche Geschäfte aus der Textilindustrie mit Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) unterstützt. In den zurückliegenden zehn Jahren (2012 - 2021) sicherte der Bund gut 700 Geschäfte mit einem Volumen von knapp drei Mrd. Euro gegen wirtschaftlich und politisch bedingte Forderungsausfälle mit Hermesdeckungen ab. Auch in Zukunft wird der Bund Ausfuhren mit Exportkreditgarantien begleiten und so seinen Beitrag leisten, damit sich deutsche Textilmaschinenbauer neue Märkte erschließen können.
OECD Länderrisikoeinstufung – Zweimal rauf und zweimal runter
In ihrer Sitzung im Oktober 2022 haben die Expertinnen und Experten der OECD die Länderrisiken von 50 Staaten aus den Regionen Lateinamerika und Karibik sowie West- und Zentralafrika neu bewertet.
Die siebenstufige Länderklassifizierung (1 = beste Kategorie, 7 = schlechteste Kategorie) wurde 1999 auf OECD-Ebene eingeführt und ist ein Parameter bei der Berechnung des Entgelts. Im Vergleich zu den bisherigen Einstufungen haben sich folgende Veränderungen ergeben:
Land | Kategorie | Bisher |
---|---|---|
Aruba | 5 | 6 |
El Salvador | 7 | 6 |
Ghana | 7 | 6 |
Guyana | 5 | 6 |