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8. Mai 2020

AGA-Report 311

EKG-Report
Deckungspraxis

Sonderinitiative Erneuerbare Energien: Bundesregierung beschließt Verbesserungen bei der Übernahme von Exportkreditgarantien  

Ab sofort können Geschäfte im Bereich der Erneuerbaren Energien mit ausländischen Zulieferungen in Höhe von bis zu 70 Prozent mit einer Bundesdeckung abgesichert werden. Üblicherweise ist der Anteil der ausländischen Zulieferungen auf 49 Prozent begrenzt. 

Außerdem sieht die „Sonderinitiative Erneuerbare Energien“ eine größere Flexibilität bei der Finanzierung lokaler Kosten vor.

Beide Maßnahmen sind geeignet, um deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu stärken.

Weitere Informationen zu der Sonderinitiative Erneuerbare Energien sowie die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hierzu finden Sie unter www.exportkreditgarantien.de.

ONLINE-EVENT: SONDERINITIATIVE ERNEUERBARE ENERGIEN 

Detaillierte Informationen und Hintergründe zu der Sonderinitiative bietet Ihnen zudem das Online-Event Sonderinitiative Erneuerbare Energien.

Donnerstag, 28. Mai 2020, 10 bis 11 Uhr

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Alle Details zur Veranstaltung, sowie die Anmeldung zum Online-Event finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.


Deckungspraxis

Neu: Absicherung marktfähiger Risiken auch über Hermesdeckungen click&cover

Seit Ende März können Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) innerhalb der EU und in ausgewählten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien abgesichert werden. Die Nachfrage ist hoch – die Antragszahlen steigen kontinuierlich.

Um die Antragstellung hier weiter zu vereinfachen und die Bearbeitung zu beschleunigen, haben Exporteure und Banken ab sofort die Möglichkeit, Kurzfristgeschäfte in diesen Ländern - neben dem herkömmlichen Verfahren - auch über die digitale Produktlinie Hermesdeckungen click&cover abzusichern. Die entsprechenden technischen Voraussetzungen sowie die notwendigen Anpassungen im Kundenportal myAGA sind erfolgt.


Deckungspraxis

Erklärung zur Korruptionsprävention überarbeitet

Die Bundesrepublik Deutschland übernimmt keine Deckungen für Exportgeschäfte oder Darlehensverträge, die durch strafbare Handlungen wie z.B. Bestechung zustande gekommen sind. Um dies zu gewährleisten, müssen sowohl Exporteure als auch Banken zusammen mit dem Deckungsantrag eine Erklärung zur Korruptionsprävention abgeben, die u.a. beinhaltet, dass das zur Deckung beantragte Geschäft nicht durch eine strafbare Handlung herbeigeführt worden ist.

Eine wesentliche Grundlage für die Maßnahmen der Korruptionsprävention und -bekämpfung im Bereich der Exportkreditgarantien ist die OECD Recommendation of the Council on Bribery and Officially Supported Export Credits (“OECD Recommendation on Bribery”), deren ursprüngliche Fassung vom Dezember 2006 im vergangenen Jahr überarbeitet wurde. Die nunmehr gültige Fassung erfordert eine Ergänzung in der Erklärung zur Korruptionsprävention in Bezug auf eventuell an den Vertragsverhandlungen oder dem Vertragsschluss beteiligte Agenten, Vertriebsmittler oder andere externe Personen. Die ergänzende Erklärung bezieht sich darauf, dass Provisionen oder andere Zahlungen vom erklärenden Unternehmen nur für rechtmäßige Dienstleistungen dieser Personen geleistet wurden oder werden.

Diese und weitere Änderungen können Sie der aktualisierten Erklärung zur Korruptionsprävention im Rahmen der Exportkreditgarantien sowie der Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite entnehmen, die sie unter Downloads finden.


Über den Tellerrand geschaut

Jahresbericht Investitionsgarantien 2019 veröffentlicht

Zur Absicherung von Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland gegen politische Risiken hat der Bund im Jahr 2019 Investitionsgarantien in Höhe von 3,3 Mrd. Euro für Projekte in 16 Ländern übernommen. Das Gesamtvolumen hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdreifacht. Der Großteil des neu übernommenen Garantievolumens betraf Projekte in Asien. Wesentliche Anlageländer weltweit waren China, gefolgt von Argentinien, Mexiko, Kuwait und Indien. 28 Prozent der genehmigten Anträge entfielen auf kleine und mittlere Unternehmen.

Fast jeder dritte Garantienehmer hat erstmals eine Investitionsgarantie erhalten. Das Volumen der Neuanträge (3,8 Mrd. Euro) verblieb in etwa auf dem ähnlich hohen Vorjahresniveau. Nahezu ein Fünftel aller Anträge betraf im Jahr 2019 zudem Projekte in Afrika. Dies ist der höchste Wert der letzten fünf Jahre. Zum Jahresende betrug der Gesamtgarantiebestand des Bundes aus bestehenden Investitionsgarantien 33,3 Mrd. Euro.  

Am 25. November 1959 hat erstmals ein deutsches Unternehmen eine Investitionsgarantie des Bundes beantragt. Die Nachfrage nach Investitionsgarantien ist in den folgenden 60 Jahren seither beständig gewachsen, von rund 5 Mio. Euro Garantiebestand im Jahr 1960 auf konstant deutlich über 30 Mrd. Euro seit dem Jahr 2011.  Den aktuellen Jahresbericht mit vielen weiteren Erläuterungen finden Sie auf investitionsgarantien.de.

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Bild: Mann im Lager