Bild: Hand auf Tablet mit News
30. März 2020

AGA-Report 310 Spezial

EKG-Report
Deckungspraxis

EU-Kommission erweitert staatliche Absicherungsmöglichkeiten im Kurzfristgeschäft

Die EU-Kommission hat am 27. März 2020 entschieden, dass Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) innerhalb der EU und in ausgewählten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien abgesichert werden können.

Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten sind zunächst bis zum 31.12.2020 befristet. Sie gelten für alle 27 EU-Länder sowie Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA sowie das Vereinigte Königreich.

Die Bundesregierung, die sich in den vergangenen Tagen intensiv für die nun verkündete Ausnahmeregelung eingesetzt hat, hat heute entschieden, diese mit sofortiger Wirkung im Interesse der deutschen Exportwirtschaft anzuwenden.

Die nun getroffene Ausnahmeregelung dürfte vor allem im Bereich der Sammeldeckungen unter der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG und APG-light) zu einer erhöhten Nachfrage führen. Über die APG und ihre kleine Schwester APG-light können sich Exporteure, die wiederholt mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefern, gegen Forderungsausfälle absichern.

Die zur Absicherung beantragten Geschäfte werden einzeln geprüft und bei ausreichender Bonität des ausländischen Kunden in den Vertrag einbezogen. Für die oben genannten Länder entfällt die Anbietungspflicht. 

Der englischsprachige AGA-Report Spezial sowie weiterführende Informationen stehen Ihnen über die nachfolgenden Links zur Verfügung:

 

Unter der Service-Hotline +49 40 88 34 90 90 unterstützen Sie unsere Firmenberater bei allen Fragen rund um die Beantragung einer Hermesdeckung.

Jetzt zum Newsletter anmelden.

Erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen zu den Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland.

Bild: Mann im Lager