Venezuela
Deckungspraxis
Derzeit ist keine allgemeine Deckungspraxis festgelegt.
Für individuelle Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
APG-Geschäft
Es können weder Neu - noch Erhöhungsanträge gestellt werden.
Der Deckungsschutz für künftige Versendungen ist automatisch aufgehoben, wenn eine Zahlung nicht spätestens 4 Monate nach der vereinbarten Fälligkeit eingegangen ist. Derartige Überfälligkeiten sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. In diesen Fällen sind Forderungen aus Versendungen nur gedeckt, sofern sie sich zum Zeitpunkt der automatischen Sperre innerhalb der Höchstbeträge befinden. Das Nachrücken von Forderungen oder Forderungsteilen in die Höchstbeträge ist dann ausgeschlossen.
Die Karenzfristen für den Eintritt des Gewährleistungsfalls gemäß Ziffern 65, 71 und 72 der Allgemeinen Bedingungen (APG) betragen 12 Monate.
Forderungen aus Lieferungen ausfuhrgenehmigungspflichtiger Waren, Technologie oder Software sind vom Deckungsschutz ausgeschlossen, es sei denn, es sind die Voraussetzungen einer Allgemeinen Genehmigung (AGG) der Europäischen Union oder des Bundesamtes für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfüllt.
Für Fälle, in denen Güter nicht aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt, sondern zwischen Drittstaaten gehandelt und/oder verbracht werden, gilt dies entsprechend.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
Alle Angaben ohne Gewähr.