Vereinigte Arabische Emirate
Deckungspraxis
Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:
Kurzfristige Geschäfte / APG-Geschäft
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
(Gültig für die Emirate Abu Dhabi, Dubai, Fudschaira, Ras al Chaima, Schardscha, Umm al Kaiwain, Zentralregierung. Ausnahme: Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten für öffentliche Besteller des Emirats Adschman.)
Mittel-/ langfristige Geschäfte
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
(Gültig für die Emirate Abu Dhabi, Dubai, Fudschaira, Ras al Chaima, Schardscha, Umm al Kaiwain, Zentralregierung. Ausnahme: Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten für öffentliche Besteller des Emirats Adschman.)
Sicherheiten
Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
Alle Angaben ohne Gewähr.
News
Absicherung in der Praxis
Export- und
Importvolumen – Deutschland/VAE
Neugeschäft
Exportkreditgarantien – Deutschland/VAE
3 Fragen zur MENA-Region
Interview mit Eva-Christine Steinhaus, Finanzierungsexpertin vor Ort
Die MENA-Region gehört zu den vielversprechendsten Märkten für deutsche Exportunternehmen. Um die Kunden vor Ort noch besser betreuen zu können, hat die Auslandshandelskammer (AHK) einen Finanzierungsexperten für staatliche Exportkreditgarantien nach Dubai entsandt. Er erläutert, welche Möglichkeiten Exportkreditgarantien Unternehmen und Banken bieten und wie Hermesdeckungen die Exportfinanzierung erleichtern können.
Was gab den Ausschlag für den Einsatz eines Finanzierungsexperten für die MENA-Region?
Bei Gesprächen in der Region haben Unternehmen, Banken sowie Repräsentanten deutscher Exportunternehmen immer wieder den Wunsch geäußert, dass ihnen ein Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung steht. Mit der AHK als vernetzte Institution, die deutsche Unternehmen dabei unterstützt, Geschäft im Ausland auf- und auszubauen, konnten wir dem Wunsch nachkommen.
Was ist Ihre dringlichste Aufgabe?
Vor allem geht es darum, zu informieren und Netzwerke zu lokalen Vertretungen sowie mit bestehenden Institutionen und den Repräsentanten deutscher Unternehmen auf- und auszubauen. Und daneben, mit Importeuren ins Gespräch zu kommen und Ihnen die Vorteile eines mit deutschen Exportkreditgarantien abgesicherten Geschäfts zu erläutern und beratend zur Seite zu stehen.
Warum ist Ihnen das wichtig?
Unternehmen und lokalen Banken ist die ECA-Finanzierung als Stichwort bekannt. Sie wurde in der Vergangenheit aber eher selten genutzt, da ausreichend Kapazität auf dem Kapitalmarkt oder bei den Banken vorhanden war. Doch die Zeiten haben sich geändert. Insofern sind ECA-Finanzierungen eine echte Alternative. Zudem äußern ausländische Besteller vielfach den Wunsch nach einer Finanzierung. Dies hat oftmals wenig mit ihrer eigenen Bonität zu tun, sondern vielmehr mit nicht vorhandenen Refinanzierungsmöglichkeiten vor Ort. Hier möchte ich mit einer guten Beratung ansetzen.
Was sind denn die Vorteile einer Exportkreditgarantie?
Auch wenn Hermesdeckungen zunächst mal nur eine Absicherung darstellen, bieten sie Zugang zu Liquidität und sind eine interessante Alternative zu lokalen Krediten oder Bondfinanzierungen. Die Absicherung durch die Bundesrepublik Deutschland erlaubt dem Kunden, vom AAA-Rating Deutschlands zu profitieren. Das macht eine Absicherung auch für Banken in der Region interessant.
Persönliche Beratung
Wir sind auch in Ihrer Region vor Ort. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an oder vereinbaren einen Termin mit einem unserer Firmenberater.
MENA Business –
Unterstützung für den Markteintritt
MENA Business berät zu Fragen rund um Geschäftsanbahnung und Markteinstieg in den Ländern des arabischen Raums. Die Initiative tauscht sich u.a. mit den AHKs Middle East und North Africa aus und nimmt am Markterschließungsprogramm für KMU des BMWK's teil.
Informationen zur Vertragsgestaltung
Formvorschriften
Bei der Gestaltung von Verträgen mit Geschäftspartnern in islamischen Ländern sind die Regeln des islamischen Rechts, der Scharia, zu beachten (Islamic Finance). Erfahren Sie mehr in unserer Broschüre aus der Schriftenreihe "Hermesdeckungen Spezial, Deckungsfähigkeit islamischer Finanzierungen“ (s.u.).
Gerichtsstandsklausel
Im Hinblick auf Gerichtsstandsvereinbarungen sollte beachtet werden, dass deutsche Urteile bislang in den VAE mangels eines entsprechenden Abkommens nicht vollstreckbar sind.
Prozesse unterliegen einzig der Rechtsordnung der VAE. Anzumerken ist, dass die gerichtliche Geltendmachung von Forderungen häufig zu Zahlungen bzw. außergerichtlichen Einigungen führt.
Schiedsgerichtsklausel
Schiedssprüche internationaler Schiedsgerichte werden in den VAE grundsätzlich anerkannt.
Quelle: Euler Hermes Aktiengesellschaft