Türkei
Deckungspraxis
Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:
Kurzfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten nach strenger Einzelfallprüfung bei besonderer Förderungswürdigkeit.
APG-Geschäft
Bitte beachten Sie die Darlegung erforderlicher Sicherheiten.
Mittel-/ langfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten nach strenger Einzelfallprüfung bei besonderer Förderungswürdigkeit.
Hinsichtlich der Prüfung der Bonität des Bestellers werden die Devisenwirksamkeit des Geschäfts für den Besteller, die Fälligkeitsstruktur und der Devisenanteil der Verschuldung, die finanziellen Reserven, die Einbindung in eine internationale Unternehmensgruppe, sowie Investitionen und Beteiligungen im Ausland besonders betrachtet.
Sicherheiten
Privater Sektor
Bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers sind Banksicherheiten erforderlich.
Öffentlicher Sektor
Kurzfristige Geschäfte
Vor Risikobeginn ist die Garantie einer türkischen Geschäftsbank erforderlich.
Mittel-/langfristige Geschäfte
Bei Auftragswerten bis zu 5 Mio. Euro ist vor Risikobeginn die Garantie einer türkischen Geschäftsbank erforderlich. Bei Auftragswerten von mehr als 5 Mio. Euro ist vor Risikobeginn die Garantie des Minister of State and Deputy Prime Minister vertreten durch das Undersecretariat of Treasury and Foreign Trade oder dessen verpflichtende Mitunterzeichnung des Kreditvertrages erforderlich.
Für privatrechtlich organisierte Besteller des öffentlichen Sektors, die ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel wirtschaften, besteht das Sicherheitenerfordernis wie für den privaten Sektor.
Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
Alle Angaben ohne Gewähr.
News
Absicherung in der Praxis
Export- und
Importvolumen – Deutschland/Türkei
Neugeschäft
Exportkreditgarantien – Deutschland/Türkei
Informationen zur Vertragsgestaltung
Formvorschriften
Verträge sollten auf lokale Formanforderungen überprüft werden. Das Gesetz Nr. 805 schreibt beispielsweise vor, dass Verträge zwischen türkischen und ausländischen Unternehmen in türkischer Sprache abzufassen sind. Es ist in jüngerer Zeit ein Fall bekannt geworden, bei dem das oberste türkische Gericht in der Abfassung in türkischer Sprache eine zwingende Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen des Vertrages gesehen hat.
Sicherheiten
Um die Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von Eigentumsvorbehalten, Pfandrechten an Unternehmen (Commercial Enterprise Pledges – CEP) sowie Pfandrechten an beweglichen Sachen sicherzustellen, sollte auf deren Eintragung in den entsprechenden amtlichen Registern geachtet werden.
Gerichtsstandsklausel / Vollstreckung ausländischer Urteile
Deutsche Urteile und Schiedssprüche müssen in der Türkei gerichtlich für vollstreckbar erklärt werden, wobei die Zustellung von Klage und Urteil in der Türkei nachzuweisen ist. Ein im deutschen Mahnverfahren erlassener Vollstreckungsbescheid (§692 ZPO) ist in der Türkei nicht vollstreckbar.
Forderungsbeitreibung
Bei Zahlungsrückständen empfiehlt es sich, ggf. mittels Einschaltung lokaler Anwälte engen persönlichen Kontakt zum Schuldner zu suchen und insbesondere bei grundsätzlich zahlungswilligen Schuldner Verhandlungslösungen anzustreben. Gerichtliche Gläubigerschutzverfahren (Vorinsolvenzverfahren) können sich über mehrere Jahre hinziehen und für diesen Zeitraum eine Vollstreckung von Titeln unterbinden. Eine Durchgriffshaftung auf Geschäftsführer besteht nur bei nachgewiesenem strafbaren Verhalten, wobei die Gerichte hohe Ansprüche an die Sorgfaltspflichten des Gläubigers stellen.
Quelle: Euler Hermes Aktiengesellschaft