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Türkei

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Deckungspraxis

Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:

Kurzfristige Geschäfte

Es bestehen Deckungsmöglichkeiten nach strenger Einzelfallprüfung bei besonderer Förderungswürdigkeit.


APG-Geschäft

Bitte beachten Sie die Darlegung erforderlicher Sicherheiten.


Mittel-/ langfristige Geschäfte

Es bestehen Deckungsmöglichkeiten nach strenger Einzelfallprüfung bei besonderer Förderungswürdigkeit.  

Hinsichtlich der Prüfung der Bonität des Bestellers werden die Devisenwirksamkeit des Geschäfts für den Besteller, die Fälligkeitsstruktur und der Devisenanteil der Verschuldung, die finanziellen Reserven, die Einbindung in eine internationale Unternehmensgruppe, sowie Investitionen und Beteiligungen im Ausland besonders betrachtet. 


Sicherheiten

Privater Sektor
Bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers sind Banksicherheiten erforderlich.
 

Öffentlicher Sektor

Kurzfristige Geschäfte
Vor Risikobeginn ist die Garantie einer türkischen Geschäftsbank erforderlich.

Mittel-/langfristige Geschäfte
Bei Auftragswerten bis zu 5 Mio. Euro ist vor Risikobeginn die Garantie einer türkischen Geschäftsbank erforderlich. Bei Auftragswerten von mehr als 5 Mio. Euro ist vor Risikobeginn die Garantie des Minister of State and Deputy Prime Minister vertreten durch das Undersecretariat of Treasury and Foreign Trade oder dessen verpflichtende Mitunterzeichnung des Kreditvertrages erforderlich.

 

Für privatrechtlich organisierte Besteller des öffentlichen Sektors, die ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel wirtschaften, besteht das Sicherheitenerfordernis wie für den privaten Sektor.

 

Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.


Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

News

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Absicherung in der Praxis

Informationen für Exportgeschäfte in die Türkei
Grafik: Beispielberechnung für die Absicherung eines Türkeigeschäfts

Finanzierungslösungen für den Mittelstand

Die Beispielrechnung zeigt die Absicherungskosten eines Geschäftes über 1 Mio. Euro mit 3 Jahren Kreditlaufzeit.

Berechnen Sie die Kosten für Ihre Exportabsicherung:

Export- und 
Importvolumen – Deutschland/Türkei

Diagramm: Export- und Importvolumen - Deutschland/Türkei

Neugeschäft 
Exportkreditgarantien – Deutschland/Türkei

Diagramm: Neugeschäft Exportkreditgarantien – Deutschland/Türkei

Persönliche Beratung

Wir sind auch in Ihrer Region vor Ort. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an oder vereinbaren einen Termin mit einem unserer Firmenberater.

Logo: Markterschließungsprogramm für KMU

Markterschließungsprogramm für KMU

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit dem Programm mittelständische Unternehmen, in neue Exportmärkte einzutreten. Angeboten werden Veranstaltungen und Reisen zur Information, Erkundung, Geschäftsanbahnung und Leistungsschau. 

Liste von Anwälten und anderen Interessenvertretern

Der folgende Link verweist auf die entsprechende Internetseite von Germany Trade & Invest (GTAI). 

Informationen zur Vertragsgestaltung

Formvorschriften

Verträge sollten auf lokale Formanforderungen überprüft werden. Das Gesetz Nr. 805 schreibt beispielsweise vor, dass Verträge zwischen türkischen und ausländischen Unternehmen in türkischer Sprache abzufassen sind. Es ist in jüngerer Zeit ein Fall bekannt geworden, bei dem das oberste türkische Gericht in der Abfassung in türkischer Sprache eine zwingende Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen des Vertrages gesehen hat. 

 

Sicherheiten

Um die Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von Eigentumsvorbehalten, Pfandrechten an Unternehmen (Commercial Enterprise Pledges – CEP) sowie Pfandrechten an beweglichen Sachen sicherzustellen, sollte auf deren Eintragung in den entsprechenden amtlichen Registern geachtet werden.

 

Gerichtsstandsklausel / Vollstreckung ausländischer Urteile

Deutsche Urteile und Schiedssprüche müssen in der Türkei gerichtlich für vollstreckbar erklärt werden, wobei die Zustellung von Klage und Urteil in der Türkei nachzuweisen ist. Ein im deutschen Mahnverfahren erlassener Vollstreckungsbescheid  (§692 ZPO) ist in der Türkei nicht vollstreckbar. 

 

Forderungsbeitreibung

Bei Zahlungsrückständen empfiehlt es sich, ggf. mittels Einschaltung lokaler Anwälte engen persönlichen Kontakt zum Schuldner zu suchen und insbesondere bei grundsätzlich zahlungswilligen Schuldner Verhandlungslösungen anzustreben. Gerichtliche Gläubigerschutzverfahren (Vorinsolvenzverfahren) können sich über mehrere Jahre hinziehen und für diesen Zeitraum eine Vollstreckung von Titeln unterbinden. Eine Durchgriffshaftung auf Geschäftsführer besteht nur bei nachgewiesenem strafbaren Verhalten, wobei die Gerichte hohe Ansprüche an die Sorgfaltspflichten des Gläubigers stellen.  

 

Quelle: Euler Hermes Aktiengesellschaft

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