Südsudan
Deckungspraxis
Derzeit ist keine allgemeine Deckungspolitik festgelegt.
Für individuelle Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
APG-Geschäft
Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten für Forderungen aus Lieferungen ausfuhrgenehmigungspflichtiger Waren, Technologie oder Software sowie für Güter, die nicht aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt, sondern zwischen Drittstaaten gehandelt und/oder verbracht werden.
Ausnahmen: Die Voraussetzungen einer Allgemeinen Genehmigung (AGG) der Europäischen Union oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind erfüllt.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick im Africa Business Guide.
Hintergrundinformationen zu dem 'Kontinent mit Chancen' auf unserer Seite: Fokus Afrika
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