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Nigeria

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Länderkategorie

Deckungspraxis

Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:

Kurzfristige Geschäfte / APG-Geschäft

Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.


Mittel-/ langfristige Geschäfte

Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall.  

Öffentlicher Sektor
Die Selbstbeteiligung für Finanzkreditdeckungen liegt bei 10 %. Der Erhöhungsteil des Selbstbehaltes ist nur auf den Exporteur übertragbar. Bei Lieferantenkreditdeckungen kann die Selbstbeteiligung nicht auf 5 % abgesenkt werden.

 

Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis sowie in vollem Umfang international finanzierte Geschäfte.


Sicherheiten

Privater Sektor
Bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers sind Banksicherheiten erforderlich.

Öffentlicher Sektor
Es sind generell Sicherheiten des Finanzministeriums der nigerianischen Bundesregierung oder der Zentralbank erforderlich.

Zudem bei mittel-/langfristigen Geschäften:  

  • Es sind zusätzliche, projektbezogene Risikominderungsmaßnahmen zu vereinbaren.  
  • Für privatrechtlich organisierte Besteller des öffentlichen Sektors besteht das Sicherheitenerfordernis wie für den privaten Sektor.

 

Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.


Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick im Africa Business Guide.

Hintergrundinformationen zu dem 'Kontinent mit Chancen' auf unserer Seite: Fokus Afrika 

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

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