Mexiko
Deckungspraxis
Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:
Kurzfristige Geschäfte / APG-Geschäft
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
Mittel-/ langfristige Geschäfte
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
Sicherheiten
Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
Alle Angaben ohne Gewähr.
Absicherung in der Praxis
Export- und
Importvolumen – Deutschland/Mexiko
Neugeschäft
Exportkreditgarantien – Deutschland/Mexiko
3 Fragen an einen Exporteur
Im Interview mit Mayer & Cie. Rundstrickmaschinen
Welchen Einfluss hat die politische Großwetterlage auf Ihre Mexikogeschäfte und ihre Risikobewertung?
Bisher bemerken wir keine Veränderungen. Unsere Risikobewertung orientiert sich an den Einschätzungen von Euler Hermes.
Welchen Stellenwert haben für Sie die Hermesdeckungen in Mexiko?
Da viele unserer mexikanischen Kunden Finanzierungen von uns wünschen sind Hermesdeckungen für uns sehr wichtig. Euler Hermes schätzt die Bonität der Kunden immer sehr gut ein und wir sind bezüglich wirtschaftlicher und politischer Risiken abgesichert.
Mit welchen Entwicklungen rechnen Sie in Mexiko?
Je nach Wechselkursentwicklung, kann es natürlich zu leichten Zahlungsverzögerungen oder zum Verschieben von Investitionen kommen. Mexiko ist meines Erachtens aber wichtig für die US-Wirtschaft, gegenseitige Investitionen und Geschäftsbeziehungen sind zwischen den Ländern etabliert und diese werden sicher nicht einfach aufgegeben. Daher gehe ich davon aus, dass Mexiko auch in Zukunft seine Bedeutung behalten wird.
Persönliche Beratung
Wir sind auch in Ihrer Region vor Ort. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an oder vereinbaren einen Termin mit einem unserer Firmenberater.
Informationen zur Vertragsgestaltung
Sicherheiten
Um die Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von Pfandrechten und Eigentumsvorbehalten sicherzustellen, sollte auf deren Eintragung in den entsprechenden amtlichen Registern geachtet werden. Die Sache, an der ein Pfandrecht bzw. ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wird, muss zweifelsfrei identifizierbar sein. Eine Aussonderung im Insolvenzfall kann durch prozessuale Mittel Dritter in der Praxis erschwert werden.
Gerichtsstandsklausel / Vollstreckung ausländischer Urteile
Deutsche Urteile können in Mexiko grundsätzlich anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden. Zur Feststellung der Vollstreckbarkeit muss in Mexiko ein besonderes gerichtliches Verfahren durchgeführt werden. Auch ausländische Schiedssprüche können grundsätzlich anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden. Gerichtsgebühren werden in Mexiko im Regelfall nicht erhoben, allerdings können Kosten etwa für die Entschädigung von Zeugen sowie für Übersetzungen anfallen. Ein dem deutschen Mahnverfahren vergleichbares Verfahren existiert in Mexiko nicht. Gerichtsverfahren können teilweise langwierig sein.
Forderungsbeitreibung
Bei Zahlungsrückständen empfiehlt es sich, unter Einschaltung lokaler Anwälte engen persönlichen Kontakt zum Schuldner zu suchen und insbesondere bei grundsätzlich zahlungswilligen Schuldner Verhandlungslösungen anzustreben. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt in Mexiko grundsätzlich zehn Jahre, es gibt jedoch Ausnahmen.
Quelle: Euler Hermes Aktiengesellschaft