Libanon
Deckungspraxis
Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:
Kurzfristige Geschäfte
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
APG-Geschäft
Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten für Forderungen aus Lieferungen ausfuhrgenehmigungspflichtiger Waren, Technologie oder Software sowie für Güter, die nicht aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt, sondern zwischen Drittstaaten gehandelt und/oder verbracht werden.
Ausnahmen: Die Voraussetzungen einer Allgemeinen Genehmigung (AGG) der Europäischen Union oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind erfüllt.
Mittel-/ langfristige Geschäfte
Privater Sektor
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten mit einer Orientierungsgröße von 10 Mio. Euro Auftragswert pro Einzelgeschäft.
Öffentlicher Sektor
Es bestehen grundsätzlich keine Deckungsmöglichkeiten. Jedoch können ggf. besonders prioritäre Geschäfte im Einzelfall gedeckt werden.
Sicherheiten
Bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers sind Banksicherheiten erforderlich.
Von Fall zu Fall können auch staatliche Sicherheiten – in der Regel des Finanzministeriums – akzeptiert werden.
Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
Alle Angaben ohne Gewähr.