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Kuba

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Deckungspraxis

Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:

Kurzfristige Geschäfte / APG-Geschäft

Im Rahmen eines revolvierenden Plafonds in Höhe von 25 Mio. Euro bestehen Deckungsmöglichkeiten für Einzelgeschäfte mit Auftragswerten bis zu 1 Mio. Euro und bis zu 360 Tagen Kreditlaufzeit bzw. mit Höchstbeträgen bis zu 1 Mio. Euro Auftragswert für Einzelgeschäfte bei der APG. 

Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten für Transitware oder sonstige Auslandsware, sofern es sich nicht um Zulieferungen handelt.


APG-Geschäft

Anträge auf Festsetzung von Höchstbeträgen müssen folgende Zusatzangaben enthalten:  

  • Datum des Vertragsabschlusses, Versandmonat, Auftrags- oder Projektnummer,
  • genaue Warenart, Auftragswert (ggf. inkl. Zinsen), vereinbarte Zahlungsbedingungen, wie voraussichtliche Fälligkeit,
  • akkreditiveröffnende Bank und soweit bekannt die Akkreditivnummer.

Zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Plafond-Geschäfte werden diese Daten unter Nennung des Exporteurs und des Importeurs an die kubanische Zentralbank übermittelt.

Bitte beachten Sie auch gegebenenfalls erforderliche Sicherheiten.


Mittel-/ langfristige Geschäfte

Im Rahmen eines revolvierenden Plafonds in Höhe von 50 Mio. Euro bestehen Deckungsmöglichkeiten für Einzelgeschäfte mit Auftragswerten bis zu 5 Mio. Euro (Orientierungsgröße), jedoch nur bei besonderer Förderungswürdigkeit des Geschäfts.

Bei Geschäften, die aus einem gebundenen Finanzkredit finanziert werden, erfolgt eine Anschreibung auf den Plafond erst nach Abschluss auch des Finanzkreditvertrages ("verschärftes Windhundverfahren").

Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.


Sicherheiten

Es sind generell Banksicherheiten erforderlich.

APG
Für alle Geschäfte ist erforderlich, dass vor Risikobeginn ein unwiderrufliches und ausreichend befristetes Akkreditiv einer Bank eröffnet ist.

 

Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.

 

Alle Angaben ohne Gewähr.


Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

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