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Kasachstan

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Deckungspraxis

Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:

Kurzfristige Geschäfte / APG-Geschäft

Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.


Mittel-/ langfristige Geschäfte

Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall.


Sicherheiten

Kurzfristige Geschäfte, privater Sektor
Bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers sind Banksicherheiten erforderlich.

Ausnahmen: Soweit es sich beim ausländischen Besteller um:

  • ein verbundenes Unternehmen handelt,
  • ein Unternehmen, dass einem internationalen Konzern angehört und
  • dessen Bonität außer Zweifel steht oder
  • über den Besteller aussagefähiges und aktuelles Auskunftsmaterial vorliegt, welches nach Anlegen strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme ohne Sicherheiten rechtfertigt.
     

Mittel-/langfristige Geschäfte, privater Sektor
Es sind grundsätzlich Staats- oder Bankgarantien erforderlich.  

Ausnahmen: Wenn nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellte und testierte Jahresabschlüsse eine Deckungsübernahme ohne weitere Sicherheiten rechtfertigen.
 

Öffentlicher Sektor
Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis.

 

Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.


Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

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