Georgien
Deckungspraxis
Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:
Kurzfristige Geschäfte / APG-Geschäft
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
Mittel-/ langfristige Geschäfte
Privater Sektor
Für größere Projekte bestehen nur bei besonderer Förderungswürdigkeit Deckungsmöglichkeiten.
Öffentlicher Sektor
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall.
Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.
Sicherheiten
Privater Sektor
Es sind grundsätzlich Banksicherheiten erforderlich.
Ausnahmen: Soweit es sich beim ausländischen Besteller um:
- ein verbundenes Unternehmen handelt,
- ein Unternehmen, dass einem internationalen Konzern angehört und
- dessen Bonität außer Zweifel steht oder
- über den Besteller aussagefähiges und aktuelles Auskunftsmaterial vorliegt, welches nach Anlegen strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme ohne Sicherheiten rechtfertigt.
Öffentlicher Sektor
Es sind grundsätzlich Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank erforderlich.
Für privatrechtlich organisierte Besteller besteht das Sicherheitenerfordernis wie für den privaten Sektor.
Ausnahmen bei der APG: Es sind keine Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank erforderlich, wenn es sich um privatrechtlich organisierte Unternehmen handelt, sofern der Staat am Unternehmen keine mehrheitliche Beteiligung hält oder in erkennbarer Weise maßgeblichen Einfluss ausüben könnte.
Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
Alle Angaben ohne Gewähr.