Bhutan
Deckungspraxis
Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:
Kurzfristige Geschäfte / APG-Geschäft
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten, soweit es sich beim ausländischen Besteller um:
- ein verbundenes Unternehmen handelt,
- ein Unternehmen, dass einem internationalen Konzern angehört und
- dessen Bonität außer Zweifel steht oder
- über den Besteller aussagefähiges und aktuelles Auskunftsmaterial vorliegt, welches nach Anlegen strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme rechtfertigt.
Mittel-/ langfristige Geschäfte
Privater Sektor
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten für kleinere Geschäfte von Fall zu Fall.
Öffentlicher Sektor
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten für kleinere Geschäfte von Fall zu Fall, wenn der Besteller privatwirtschaftlich organisiert ist und ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel wirtschaftet.
Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.
Sicherheiten
Kurzfristige Geschäfte / APG
Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis.
Mittel-/langfristige Geschäfte
Bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers sind Banksicherheiten erforderlich.
Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick im Africa Business Guide.
Hintergrundinformationen zu dem 'Kontinent mit Chancen' auf unserer Seite: Fokus Afrika
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