Aserbaidschan
Deckungspraxis
Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:
Kurzfristige Geschäfte
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
APG-Geschäft
Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten für Forderungen aus Lieferungen ausfuhrgenehmigungspflichtiger Waren, Technologie oder Software sowie für Güter, die nicht aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt, sondern zwischen Drittstaaten gehandelt und/oder verbracht werden.
Ausnahmen: Die Voraussetzungen einer Allgemeinen Genehmigung (AGG) der Europäischen Union oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind erfüllt.
Mittel-/ langfristige Geschäfte
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
Sicherheiten
Kurzfristige Geschäfte
Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis.
Mittel-/langfristige Geschäfte, privater Sektor
Es sind grundsätzlich Staats- oder Bankgarantien erforderlich.
Ausnahmen: Wenn nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellte und testierte Jahresabschlüsse eine Deckungsübernahme ohne weitere Sicherheiten rechtfertigen.
Öffentlicher Sektor
Es sind grundsätzlich Banksicherheiten oder Staatsgarantien erforderlich.
Für privatrechtlich organisierte Besteller des öffentlichen Sektors besteht das Sicherheitenerfordernis wie für den privaten Sektor.
Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
Alle Angaben ohne Gewähr.