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Afghanistan

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Deckungspraxis

Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:

Kurzfristige Geschäfte / APG-Geschäft

Aufhebung des Deckungsschutzes: Bei Zahlungsverzug ab 8 Wochen nach Fälligkeit. Dies ist grundsätzlich unverzüglich schriftlich an uns mitzuteilen.

Zudem gilt bei derartigen Überfälligkeiten: Forderungen aus Versendungen, die sich zum Zeitpunkt der automatischen Sperre innerhalb der Höchstbeträge befinden, sind gedeckt. Forderungen oder Forderungsteile können in die Höchstbeträge nicht nachrücken.


Kurzfristige Geschäfte

Privater Sektor
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten für kurzfristige Geschäfte mit Auftragswerten bis max. 100.000 Euro, soweit es sich beim ausländischen Besteller um:

  • ein verbundenes Unternehmen handelt,  
  • ein Unternehmen, dass einem internationalen Konzern angehört und
  • dessen Bonität außer Zweifel steht oder
  • über den Besteller aussagefähiges und aktuelles Auskunftsmaterial vorliegt, 
    welches nach Anlegen strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme rechtfertigt.

 

Öffentlicher Sektor
Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten.


APG-Geschäft

Privater Sektor
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten für wirtschaftliche und politische Risiken mit Höchstbeträgen jeweils bis max. 500.000 Euro.

Öffentlicher Sektor
Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten.


Mittel-/ langfristige Geschäfte

Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten.


Sicherheiten

Privater Sektor
Im Zweifel sind Banksicherheiten erforderlich.

Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.


Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

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